Ich finde keine Möglichkeit nach Dateneingabe in das Modul EÜR diese Eingaben im amtlichen Formular auszudrucken. Das EÜR gibt es aber nach wie vor als Formular beim BMF. Fehlt diese Funktion oder übersehe ich das Versteck?
Beiträge von Till Wollheim
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Hallo,
gibt es schon eine Anleitung, wie man Smartbroker (BNP) in MG einbinden kann?
Vielen dank!
Gruß und schönes Osterfest auf Schusters Rappen, Till
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Sorry - ich habe doch ganz eindeutig dem nesciens vorgeführt, daß seine Antwort eben widersprüchlich ist. Wo erkennst Du da nun "ganz eindeutig".
Oder willst Du mir durch die Blume mitteilen, daß das Formular der 'Ausforschung' zu dienen gedacht ist??? Was ja eigentlich nicht nötig ist - das FA weiß eh alles über uns.
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Und warum hast Du dann zuerst geschrieben: "Es sind alle Einnahmen anzugeben - in der Steuererklärung musst du das ja auch, *wenn du* Kapitalerträge hast, *die nicht* der Kapitalertragsteuer unterworfen wurden."
Das heißt nämlich - und ich meine so ist es auch richtig -, das Gegenteil: "Grundsätzlich nicht", außer die, die nicht schon abgegolten wurden.
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Also nicht alle!
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Bedeutet das, daß ich diejenigen, die einer Abgeltungsteuer unterlagen, dann nicht eintragen muß?
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Guten Tag,
ich verstehe nicht, warum im 'Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer gewerblichen usw. Tätigkeit' nach den voraussichtlichen Einkünften aus Kapitalvermögen gefragt wird. Ich gehe ja erstmal davon aus, daß erst berufliche Einnahmen mit dem Steuerfreibetrag verrechnet werden und erst dann die Kapitaleinnahmen - wenn überhaupt - hinzu gezogen werden. Liegt man über der Schwelle, so daß die Abgeltungssteuer günstiger kommt, dürften die Kap-Einnahmen überhaupt keine Rolle mehr spielen.
Warum werden die voraussichtlichen Kap-Einnahmen dann für die Steuervorauszahlungen abgefragt
Vielen Dank!!
Schönen Tag noch, Till
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Guten Tag,
also Faktum ist schlicht und kurz: mit WISO Steuersparbuch kann man das nicht machen. Wo ist das Problem das kurz und knapp zuzugeben? Und das Formular, was man nie alleine finden kann, ist nutzlos, da man es nicht ausfüllen kann.
Als ausfüllbare Version gibt es das bei Formblitz als PDF - kostenlos! Und das vom BFM gibt es hier: https://www.formulare-bfinv.de…text=8A6E55292CD58C74BB30
Und daß dieser Thread 10 Jahre alt ist - na ja, er ist da und Google findet ihn, also was solls??
Alles Gute für das Neue Jahr!
Till
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Die Antwort ist nicht immer richtig! Bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit kommt kein Finanzamt auf dich zu und da ist zwingend das online erhältliche (hier: https://www.formulare-bfinv.de…text=C39E97D783C4861DC5C3) Formular zu verwenden. Und von daher ist es tatsächlich ein Malus, daß das nicht direkt aus WISO Steuer-Sparbuch heraus möglich ist!
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WISO Mein Geld ist dem Excel aus Sicht des produktiven Nutzers haushoch überlegen, denn es ist fertig. Bei Excel habe ich erstmal nichts und müsset erst einmal lernen wie es zu bedienen ist. In der Zeit mache ich lieber Börsengeschäfte oder einen Waldspaziergang! Zudem hat Excel keine Schnittstellen zu Banken und wenn, dann nicht welche die ständig gewartet werden. Also das ist so wie ein Waldrücke-Kaltblutpferd verglichen mit einem Rennpferd!
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Also ich meine "als" amtliches Formular - mir geht es natürlich nicht darum, auf Fertigformularen zu drucken - insofern etwas missverständlich formuliert
Sorry - habe diese Frage ins falsche Schubfach gelegt - gehört nat. in "Prog-Bedienung"
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Hallo,
ich würde mir gerne die EÜR 2018 auf dem amtlichen Formular zwecks Kontrolle ausdrucken. Im Ggs. zur ESt.-Erklärung gibt es aber keinen Schalter "Formularansicht". Gibt es dennoch eine Möglichkeit sich dieses zu erzeugen?
Vielen Dank, Till
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Der Vorschlag Excel zu verwenden ist wohl ein verfrühter Fastnachtsscherz! Wer mit MG professionell arbeitet, wünscht sich natürlich manchmal, daß etwas schneller Holprigkeiten - wie jetzt das Consors und FlatEx nicht mehr funktionieren - beseitigt werden aber ansonsten ist es viel besser als alles was es am Markt gibt. Wer die Zeit hat mit dem komplexen Excel rumzubasteln ist kein ernsthafter Investor! Also Mein Geld 360 macht weiter so, denn auch dieses banale Finanzblick ist absolut keine Alternative!
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Bei Consors klappt es nicht, bei Maxblue klappt es. Wenn man über Banking-Software rein geht , braucht es ja auch eigentlich nicht dieser 2-Faktor Autorisierung!!
Was ist bei Consors denn diese Berechtigtennummer? OK - gefunden: = 001
Aber MG meldet gerade, daß bei Consors der Zugriff defekt ist ... also Tee kochen ...
Vielen Dank für Hilfe!
Gruß Till
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HBCI/FinTS dürfte dann ja alleine nicht mehr funktionieren.
Wird MEIN GELD dann eine Lösung bereit haben?
Warum glaubst Du, dass das
Neue Releases der FinTS V3.0 und V4.1 Spezifikation mit Klarstellungen und Ergänzungen zur Unterstützung der starken Kundenauthentifizierung nach PSD2
nicht in WISO MEIN GELD implementiert wird?
Das würde doch alleine gar nichts nützen! Es bedarf dazu bankseitiger Anpassungen und Programmoberflächenseitiger - davon ist bisher nichts zu sehen!!
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Hallo und guten Tag,
man hört verdächtig wenig zur Thematik PSD2. Wie kann man sich in Zukunft bei seiner Bank einloggen, wenn das 2-Faktor Login aktiviert wird ab Mitte September oder verspätet. HBCI/FinTS dürfte dann ja alleine nicht mehr funktionieren.
Wird MEIN GELD dann eine Lösung bereit haben? Ich hoffe MEIN GELD wird nicht zu Gunsten des völlig unbrauchbaren Finanzblick eingestellt!!!
Gruß, Till
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Da die Vorgehensweise nicht richtig im Ablauf erklärt ist hier noch mals der genaue Schritt-für-Schritt Ablauf:
1) In "Konten & Umsätze" auf "Konten" klicken
2) Konto, das die FinTS-Karte am Reader nutzt anklicken
3) In der Ober-Leiste auf "Online-Verwaltung" klicken
4) Auf "Administration" drücken
5) Im Popout "HBCI-Kontaktübersicht" anklicken
6) In dem nun geöffneten Unterfenster "Kontaktverwaltung" unten auf der Seite auf
7) DDBAC-Admin klicken
8 ) Im nun neuen Fenster unten auf "Bearbeiten…" klicken
9) Im erneut neuen Fenster in der rechten Spalte unter "Geheime PIN" auf 'PIN ändern' klicken.
10) Wenn man am Reader die falsche Alt-PIN eingibt, geht es einfach nicht weiter am Reader - es gibt keine Fehlermeldung!
11) Dann 2 x die neue PIN am Reader eingeben und dort auf die 'ok'-Taste drücken und im 'Mein Geld' auf 'Speichern' klicken.
12) Dann ggf. nochmals auf "Speichern" klicken
Dann ist es geschafft!
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Vielen Dank für deine Mühe! Sehr lieb.
Daß man alles eingeben sollte, wenn man eine Günstiger Prüfung wg der Kapitaleinnahmen anzielt ist mir schon klar gewesen. Was das Programm aber nicht einem sagt, daß man bei Einzahlung in eine Basisrente immer eine Günstiger Prüfung alleine deswegen beantragen sollte. Und nur darauf zielte meine Frage. Aber letztlich ist das ja mehr akademischer Natur. Ich gebe einfach alles ein und beantrage dann eine günstiger Prüfung.
In der Steuererklärung VZ 2017 habe ich allerdings erlebt, daß man damit auch einen Fehler heraufbeschwören kann, da die Steuerbeamten offenbar nicht alles Lesen was man einliefert. Ich hatte durch eine unberichtigte Datenübernahme aus dem Vorjahr bei einer Bank viel zu viele Erträgnisse erklärt, obwohl die dazugehörige (natürlich richtige) Jahressteuerbescheinigung dem Beamten hätte zeigen müssen, daß ich einen Eingabefehler gemacht hatte. Ich musste dann über einen Einspruch mir die zu geringe Rückzahlung korrigieren lassen.
Schönes Wochenende, Till
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Was willst Du mir sagen?
Es geht mir nicht darum, wie man die Einkommensteuer gemäß eines Ablaufschemata berechnet - das ist übrigens schön in deiner Quelle dargestellt - darauf sollte das Steuersparbuch hinweisen oder es als Anschauung übernehmen - sondern einzig und alleine um die Frage, ob man eine Günstigerprüfung beantragen muß, um nicht Gefahr zu laufen, daß die Sonderausgaben ins Leere laufen, wenn man nur Einkünfte aus Kapitalvermögen hat da diese grundsätzlich nicht deklariert werden müssen, der per Quelle (= Abgeltungssteuer) schon abgegolten sind. Oder ob das Finanzamt diese Informationen vorliegen hat und von Amtswegen die Sonderausgaben damit verrechnet.
Gruß Till
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Hallo miwe4,
Sonderausgaben haben etwas mit dem zu versteuernden Einkommen zu tun - genauso wie die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Auf der Ebene fließen beide Sachverhalte spätestens zusammen.
Gruß Till