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Kundenstimmen
buhlShop
am 25.02.2019
Wie für mich gemacht :-)
Einfach genial wie einfach die Einkommensteuer gemacht ist! Ich bin Selbstständig mit 2 Berufen und bin Umsatzsteuerpflichtig. Die Daten werden automatisch übernommen vom anderen Programm, Daten der Krankenkasse werden runtergeladen. Einfacher geht es nicht. Sehr empfehlenswert!
buhlShop
am 29.04.2019
Große Hilfe
Seit Jahrzehnten arbeite ich mit WISO-Steuersparbuch. Ich bin daran gewöhnt.
buhlShop
am 15.11.2018
Schon jahrelang im Einsatz und für sehr gut befunden
Das Programm ist überaus hilfreich bei der Erstellung der Steuererklärung, wenn, ja wenn mann alle Belege zusammenhat. Hinweise gibt es zu hauf, es ist damit auch ein Kurzlehrgang in Steuerrecht. Man muss also auch ein bisschen Zeit mitbringen, um alle Eventualitäten zu lesen. Vielen Dank an das Team.
P. S.: Dass ein Krankentagegeld der PKV in der Steuerklärung nicht eingetragen werden muss, ist mir erst bei der nochmaligen späteren Durchsicht des Steuerbescheides und nach Suche im Internet bewusst geworden. Einspruchsfrist vorbei - was nun tun?
Selbst das Programm rechnet mit Progressionsverbehalt (obwohl in diesem Einzelfall nicht zutreffend) die Steuer aus.
buhlShop
am 09.12.2018
Alles funktioniert
Alles gut zu erfassen, leider ist für einen normalen Arbeitnehmer nicht so viel zu holen...
buhlShop
am 21.12.2018
Seit Jahren hoch zufrieden
Ich nutze seit Jahren die WISO-Software für meine Einkommenssteuererklärung. Ich bin hochzufrieden, vor allem aufgrund der Datenübernahme und jetzt auch noch die den elektronischen Versand.
Alles Top!
buhlShop
am 12.01.2019
Baustein für Soldaten
Ich bin seit Jahren sehr zufrieden mit der Software.
Was mir persönlich aber fehlt ist/wäre ein Baustein in der Software für Zeit- und Berufssoldaten und Beamte.
Vor allem mir als ehemaligen Zeitsoldaten fällt oftmals die Entscheidung schwer in welches Formular ich welche meiner Steuerlichen angelegenheiten eintragen soll.
Beispiel Fortbildungskosten:
Ich habe eine Berufsausbildung gemacht vor meiner Bundeswehrzeit.
Meine Dienstzeit bei der Bundeswehr endete am 03.10.2018.
Seit 04.10.2016 bin ich vom aktiven Dienst freigestellt und bin im Studium Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen.
Eine der ersten fragen ist:
Erste Tätigkeitsstätte
Ist das Studium nun eine Fortbildung die in die Werbungskosten fällt oder in die Sonderausgaben?
Hier würden Hinweise in der Software bzw. in der Hilfe sehr viel helfen. Vielleicht ist es ja möglich hier einen Baustein in die Software zu implementieren.
Ich gebe natürlich trotzdem 5 Sterne da ich bis auf wenige ausnahmen (und da auch nur ein paar E) immer den Betrag vom Finanzamt bekam den die Software ausgewiesen hatte.
Mit besten Grüßen
Sebastian H.