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Alles Wichtige zur Richtlinie für Zahlungsdienste
In Europa wird ein neuer und vor allem sicherer Banking-Standard eingeführt. Stichtag hierfür ist der 14. September 2019. Von den Änderungen sind nahezu alle Bankkunden und MeinBüro-Nutzer betroffen und je näher das Datum rückt, umso mehr Panik macht sich breit. Aber immer mit der Ruhe! Denn am Ende geht der Wechsel einfach und bringt entscheidende Vorteile für Sie.
Payment Services Directive 2 (kurz PSD2) ist eine EU-weite und überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie. Die wohl wichtigsten Änderungen, die PSD2 mit sich bringt, sind mehr Sicherheit und, dass das Bankenmonopol auf Kontoinformationen beendet wird. So können Bankkunden beispielsweise ihre Kontoinformationen über Drittanbieter abrufen und Bezahlvorgänge über diese auslösen – und müssen dafür nicht zwingend die Banking Apps ihrer Banken nutzen..
Bis zum 14.09.2019 müssen Banken ihre Schnittstellen auf PSD2 anpassen. Den Banken ist dabei vorbehalten, die Anpassung autark und zeitlich unabhängig voneinander vorzunehmen. Daher kann es kurzzeitig zu Störungen in folgenden MeinBüro-Bereichen kommen:
Wenn die PSD2-Schnittstelle Ihrer Bank bereits angepasst wurde, können folgende Meldungen auftauchen:
Damit Sie Ihr Online-Banking wie gewohnt mit MeinBüro weiterverwenden können, laden Sie einfach das aktuellste MeinBüro-Update herunter. Hierzu gehen Sie in MeinBüro auf den Bereich „Hilfe“, klicken auf „Online-Update“ und folgen den Anweisungen auf dem Bildschirm. Außerdem kann eine Aktualisierung der sogenannten Let’s Trade-Schnittstelle im Online-Banking notwendig werden. MeinBüro weißt Sie automatisch beim Umsatz-Abruf darauf hin.
Ja, Ihre Daten sind jederzeit sicher und werden mit größter Sorgfalt behandelt. Dies gilt selbstverständlich auch während der Umstellung auf die PSD2-Richtlinie.
Ja, MeinBüro ist PSD2-konform und erfüllt alle Sicherheitsanforderungen des neuen Banking-Standards. Darüber hinaus sind wir als Buhl Data und Herausgeber der Software MeinBüro von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienst lizenziert. Damit sind wir zugleich zertifiziert PSD2-konforme-Banking-Dienste anzubieten. Mehr erfahren!
Mit Inkrafttreten der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 treten folgende Neuerungen ein:
Damit die direkten Zahlungen den erhöhten Sicherheitsanforderungen gewachsen sind, verlangt die PSD2-Richtlinie eine starke Authentifizierung. Diese wird durch die Einführung der sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung (kurz 2FA) erreicht.
Besonders stark wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung dadurch, dass Sie zwei persönliche Informationen übermitteln müssen. Diese setzen sich aus zwei der folgenden drei Faktoren zusammen:
PSD2 stellt einen Wendepunkt der bisherigen Bezahlvorgänge dar und übt sich europaweit nachhaltig auf das TAN-Verfahren aus. Im Zuge dessen wird das weit verbreitete iTan–Verfahren eingestellt, da dies nicht den Anforderungen der neuen Sicherheitsrichtlinie entspricht.
Wir versuchen Ihnen die PSD2-Umstellung so angenehm und reibungslos, wie nur möglich zu gestalten. Bedingt durch die regulatorischen Sicherheitsvorgaben kann es allerdings kurzzeitig zu Störungen kommen (insbesondere bei einer Überweisung oder bei einem Kontenabruf). Zudem wird es vermehrt Zwei-Faktor-Authentifizierungen, insbesondere häufigere TAN-Abfragen geben.
Bisher reichte es bei einer Kreditkartenzahlung aus, die auf der Vorderseite einer Kreditkarte abgedruckte Kreditkartennummer und den auf der Rückseite angegebenen Sicherheitscode bei verschiedenen Zahlarten einzugeben. Das bisherige Zahlverfahren war hierdurch sehr unsicher, da allein der Besitz einer Kreditkarte zur Zahlung autorisierte. Durch die PSD2-Richtlinie werden erhebliche Verbesserungen der Sicherheitsverfahren eingeführt.
Ab dem 14.09.2019 können ING-Kunden keine Zahlungen von ihrem Girokonto über FinTS/HBCI ausführen. Die ING-Bank stellt hiermit einen Sonderfall dar, da ausschließlich diese Bank die wegfallende iTAN in ihren FinTS-Kanal integriert hat. Kunden anderer Bankinstitute sind hiervon nicht betroffen.
Mit Einführung der PSD2-Richtlinie lassen Banken bei Kontoumsatzabfragen in den XS2A-Schnittstellen nur noch bis zu vier automatischen Abfragen pro Tag zu. Außerdem muss in bestimmten Intervallen eine TAN zur Verifizierung eingegeben werden. Die Häufigkeit der TAN-Abfrage wird von den jeweiligen Banken dabei individuell festgelegt.
Testphase endet automatisch - keine Kündigung nötig.
Beide Produkte sind nicht miteinander kompatibel.