Jetzt 14 Tag kostenlos testen
  • 08. Mai. 2024
  • hfischer
  • 0

Dass Euer Verein Beiträge erhebt, muss in der Satzung stehen, sonst dürft Ihr keine Beiträge erheben. Das heißt aber nicht, dass Ihr die ganzen Details (Beitragsarten, Beitragshöhe usw.) auch in der Satzung aufführen müsst. Das regelt Ihr besser in einer Beitragsordnung. Diese kann dann von der Mitgliederversammlung bei Bedarf geändert werden, ohne dass es dadurch zu einer Satzungsänderung kommt, die dann mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre. In diesem Beitrag möchten wir klären, was eine Beitragsordnung ist und warum sie für den Verein so wichtig ist, wie der Prozess der Festlegung einer Beitragsordnung abläuft, wie Ihr Eure Beitragsordnung anpassen und ändern könnt und wie Ihr diese kommuniziert. Abschließend zeigen wir Euch eine Muster-Beitragsordnung, die Ihr für den Aufbau Eurer Beitragsordnung im Vereine gerne nutzen könnt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Beitragsordnung?

Die Beitragsordnung regelt die Details des Beitragswesens Eures Vereins. In ihr legt Ihr nicht nur fest, wie hoch die Beiträge der einzelnen Mitgliedsgruppen sind. Hier könnt Ihr auch festlegen, wie der Verein vorgeht, wenn ein Mitglied nicht in der Lage ist, seinen Beitrag zu zahlen (Stundung, Minderung, zeitlich begrenzte Befreiung usw.). Darüber hinaus kann hier auch geregelt werden, wie ein Mahnverfahren abläuft, wenn ein Mitglied ohne Angaben von Gründen nicht zahlt.

Gesetzliche Anforderungen an eine Beitragsordnung

Grundsätzlich ist die Beitragsordnung gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Satzung muss aber festgelegt werden, dass Beiträge erhoben werden (§ 58 BGB Nr. 2). Ohne Beitragsregelung ist eine Eintragung ins Vereinsregister nicht möglich (§ 60 BGB). Verzichtet Euer Verein auf Mitgliedsbeiträge, muss dies aus der Satzung hervorgehen. In der Mustersatzung des Bundesjustizministeriums wird folgende Formulierung vorgeschlagen:

§ 6 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge

  • Jedes Mitglied hat einen im Voraus fällig werdenden monatlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  • Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  • Ehrenmitglieder sind von der Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeiträgen befreit.

Euer Verein ist aber nicht verpflichtet, eine Aufnahmegebühr zu erheben. Auch die Beitragsbefreiung von Ehrenmitgliedern ist zwar üblich, aber nicht verpflichtend.

Theoretisch kann in der Satzung auch festgelegt werden, welche Beitragsgruppen bestehen und wie hoch die Beiträge in diesen Gruppen sein sollen. Das würde aber dazu führen, dass bei jeder Änderung der Beiträge eine Satzungsänderung erfolgen muss, die dann wieder dem Registergericht und dem Finanzamt durch den geschäftsführenden Vorstand in der von der Satzung vorgeschriebenen Form mitgeteilt werden muss.

Um diesen Aufwand zu sparen, ist es sinnvoll, eine Beitragsordnung zu erstellen und in der Satzung darauf Bezug zu nehmen. So kann der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums in § 6 Absatz 2 wie folgt angepasst werden:

  • Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.

Prozess der Festlegung einer Beitragsordnung

Wenn die Satzung keine andere Regelung vorsieht, wird die Beitragsordnung von der Mitgliederversammlung beschlossen. Vor der eigentlichen Verabschiedung solltet Ihr aber eine Arbeitsgruppe bilden, die die Beitragsordnung vorbereitet.

Zunächst sollte man klären, welche Beitragsgruppen gebildet werden sollen und wie hoch der Jahresbeitrag für die Gruppenmitglieder sein soll.

Dann solltet Ihr festlegen, in welchen Intervallen die Beiträge erhoben werden (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) und wie gezahlt werden soll (nach Rechnung per Überweisung, per SEPA-Lastschriftmandat).

Schließlich solltet Ihr klären, wie verfahren werden soll, wenn ein Mitglied seinen Beitrag nicht zahlen kann oder will.

Nun kann die Gruppe einen Entwurf der Beitragsordnung erstellen. Zunächst solltet Ihr in der Einleitung auf die rechtliche Grundlage der Beitragserhebung hinweisen. Grundlage ist die entsprechende Passage in Eurer Satzung .

Es folgt der Vermerk, wann die Beitragsordnung von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Danach kommt der Hauptteil, in dem festgestellt wird, über welche Beitragsarten der Verein verfügt, wie hoch die Beiträge sind und in welche Form sie erhoben werden.

Der Entwurf der Beitragsordnung sollte dann mit der Einladung zur Mitgliederversammlung an die Mitglieder gesandt werden. In der Mitgliederversammlung wird dann der Vorschlag diskutiert, eventuell ergänzt und abgeändert und verabschiedet.

Beitragsordnung anpassen und ändern

Änderungen der Beitragsordnung sind – wenn sich aus der Satzung oder aus der Beitragsordnung selbst nichts anderes ergibt – jederzeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung möglich. In den meisten Fällen wird es sich dabei leider um die Anhebung von Beiträgen handeln. Das Thema solltet Ihr auf keinen Fall auf die lange Bank schieben. Es ist leichter, jährlich minimale Anhebungen durchzusetzen, als nach mehreren Jahren einen „großen Sprung“ zu machen.

Beitragsordnung kommunizieren

Die Beitragsordnung sollte allen Mitgliedern jederzeit zugänglich sein. Neuzugängen solltet Ihr die Beitragsordnung mit dem Mitgliedsantrag aushändigen.

Fazit

Mit einer Beitragsordnung könnt Ihr Zeit und Geld sparen. Da es durch die Beitragsordnung zu kleiner Satzungsänderung kommt, kann sie von der Mitgliederversammlung bei Bedarf angepasst werden, ohne dass dadurch die Regularien einer Satzungsänderung (Meldung der Änderung an das Vereinsregister-Gericht und Finanzamt) ausgelöst werden. Die grundsätzliche Regelung, dass Euer Verein Beiträge erhebt und die Details über eine Beitragsordnung geregelt werden, muss sich allerdings aus der Satzung ergeben. Als Grundlage für Eure Beitragsordnung könnt Ihr unsere Muster Beitragsordnung gerne downloaden und nutzen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Beitragsordnung

Tipp

WISO MeinVerein Web kostenlos testen

Mit unserer Vereinssoftware WISO MeinVerein Web verwaltet Ihr Eure Mitgliedsbeiträge ganz bequem digital und könnt diese automatisiert abrechnen. So behaltet Ihr immer im Blick, welche Beiträge bereits gezahlt wurden, welche noch offen sind und welche bald fällig.



War der Beitrag hilfreich für Dich?

Vielen Dank für Deine Stimme!

Du hast mit „Ja“ abgestimmt - Was hat Dir besonders gut gefallen?
Hast Du Verbesserungsvorschläge für uns?


NoResultInHelpcenter-Form

Abschnitt

Abschnitt

Leider hast Du mit „Nein“ abgestimmt - erkläre uns gerne kurz weshalb:


Bestellung (Desktop Kunden, die Webb testen, Mairabatt)

Hier die gewünschte Ausbaustufe wählen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt alle Funktionen kostenlos für 14 Tage testen

  • alle Funktionen
  • unbegrenzte Mitgliederanzahl
  • keine automatische Verlängerung
  • keine Zahlungsdaten notwendig

Das MeinVerein Team

Lerne die Mannschaft hinter WISO MeinVerein kennen.

Weiterlesen Die Beitragsordnung im Verein