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  • 28. Juli. 2023
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Die Mitgliederversammlung ist wie das „Parlament“ Eures Vereins. In ihr entscheiden Eure Mitglieder über alle wichtigen Fragen des Vereins. Mindestens eine Versammlung im Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 32 BGB). Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Da viele Beschlüsse auch an das Registergericht gemeldet werden müssen, ist es wichtig, dass alle gesetzlichen und satzungsgemäßen Anforderungen einer Mitgliederversammlung erfüllt werden. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Versammlung äußerst gewissenhaft zu planen und vorzubereiten. Wie Ihr Eure Mitgliederversammlung richtig plant und wie die Einladung zur Mitgliederversammlung aussehen sollte, erklären wir Euch in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis
Vorbereitungen

Die Mitgliederversammlung vorbereiten

Zunächst solltet Ihr einen Blick in die Satzung werfen. Denn es ist entscheidend, dass schon die Vorbereitung einer Mitgliederversammlung den Regularien entspricht, die die Satzung vorschreibt. Besonders wichtig ist, dass Ihr klärt

  • wie früh die Mitglieder über den Termin der Versammlung informiert werden müssen,
  • über welche Wege die Mitglieder eingeladen werden müssen,
  • bis zu welchem Zeitpunkt vor der Versammlung Anträge gestellt werden können und
  • ob die Satzung Vorschriften bezüglich der Mehrheiten enthält, die für die Annahme eines Antrags nötig sind.

Viele Vereine haben eine eigene Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung, auf die in der Satzung Bezug genommen wird. Wie eine solche Muster-Geschäftsordnung aussehen kann, seht Ihr hier.

Ort und Zeit der Mitgliederversammlung festlegen

Nachdem Ihr die Einladungs- und Antragsfristen kennt, um Eure Einladung zur Mitgliederversammlung zu gestalten, könnt Ihr den Termin für Eure Versammlung festlegen. Obwohl die Mitgliederversammlung sehr wichtig ist, findet sie leider häufig nur wenig Interesse bei den Mitgliedern. Darum solltet Ihr einen Termin wählen, bei dem Ihr mit möglichst vielen Mitgliedern rechnen könnt. Ungeeignet für die Mitgliederversammlung sind Termine

  • in der Ferienzeit,
  • zu denen Fernsehübertragungen von Großereignissen gesendet werden (Fußball-EM und WM, Olympiade, Formel 1-Rennen usw.,)
  • an Wochenenden (die sind meist schon verplant)
  • an denen auch regionale oder kommunale beliebte Veranstaltungen stattfinden.

Ebenso wichtig wie der Termin ist ein passender Ort für die Versammlung. Der Raum muss so groß sein, dass alle Mitglieder darin Platz haben. Eine Mitgliederversammlung, an der Mitglieder aus Platzgründen nicht teilnehmen können, ist – auch bei einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmern – grundsätzlich nicht beschlussfähig. Meist wird die Versammlung in Euren Vereinsräumlichkeiten stattfinden können. Müsst Ihr einen Raum anmieten, achtet darauf, dass Ihr bei der Versammlung ungestört seid.

Vorabinformation an die Mitglieder

Häufig gibt es Probleme, wenn nach der offiziellen Einladung zur Mitgliederversammlung noch Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden. Damit möglichst viele Anträge vor der Einladung eingehen, solltet Ihr schon einige Zeit vor dem Versand der Einladung auf die Versammlung hinweisen und bitten, möglichst frühzeitig Anträge einzureichen.

Material für die Versammlung

Für die Mitgliederversammlung solltet Ihr die folgenden Materialien bereitlegen:

  • Anwesenheitsliste (Vorname, Nachname reicht)
  • Stimmkarten für offene Abstimmungen (Rot: Nein, Grün: Ja) in ausreichender Anzahl
  • Stimmzettel für geheime Wahlen
  • Sammelgefäß für das Einsammeln von Stimmzetteln
  • Je nach Größe der Veranstaltung: Lautsprecher, Mikrofone, Flip-Chart, Beamer usw.
  • Billige Kugelschreiber (die sind nach der Versammlung meist „verschwunden“)

Es ist schon häufiger vorgekommen, dass eine Mitgliederversammlung für ungültig erklärt wurde, weil die Vorgaben der Satzung nicht eingehalten wurden. Darum schaut erst mal in der Satzung nach, welche Anforderungen dort an die korrekte Einladung gestellt werden. Das geht schon bei der Form der Einladung los. Wenn die Satzung beispielsweise nicht ausdrücklich vorsieht, dass die Einladung auch per E-Mail versandt werden darf, scheidet dieser Weg aus. Inzwischen könnt Ihr zwar eine Mitgliederversammlung auch ohne Satzungsgrundlage virtuell oder hybrid (sowohl virtuell als auch präsent) durchführen – das wirkt sich aber nicht auf die Satzungsvorschriften für die Einladung zur Mitgliederversammlung aus.  Darum seid Ihr gut beraten, die Einladungsmöglichkeit-E-Mail in die Satzung aufzunehmen, da dadurch viel Zeit und Geld gespart werden kann. Wir empfehlen Euch ebenfalls die digitale Einladungsmöglichkeit über eine Vereinssoftware in Eure Satzung mit aufzunehmen. Das erspart Euch eine Menge manueller Vor- und Nacharbeit der Mitgliederversammlung.

TIPP

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Die Einladung

Einladung zur Mitgliederversammlung: Diese Informationen müssen enthalten sein

  • Um was für eine Mitgliederversammlung es sich handelt. Es kann eine „ordentliche“ Mitgliederversammlung sein (die allgemein auch als Jahreshauptversammlung bezeichnet wird) oder um eine außerordentliche Mitgliederversammlung. Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung sollte auch der Grund genannt werden, warum diese einberufen wird.
  • Ort, Datum und Beginn (Uhrzeit) der Versammlung. Der Ort sollte mit genauer Anschrift genannt werden.
  • Hinweis auf die beigefügte Tagesordnung (siehe nächstes Kapitel)
  • Hinweis bis wann laut Satzung noch Anträge zur Mitgliederversammlung gestellt werden können.
  • Eventuell Hinweis über ergänzendes Informationsmaterial zu den Tagesordnungspunkten (z. B. im Internet).
  • Unterschrift(en) der laut Satzung für eine Einberufung zuständigen Mitglieder. Falls die Satzung keine Regelung beinhaltet, unterschreiben die Vorstandsmitglieder, die den Verein nach außen vertreten.

Teil der Einladung zur Mitgliederversammlung: Die Tagesordnung

Für den geregelten Ablauf einer Mitgliederversammlung ist eine Tagesordnung unentbehrlich. Sie sollte immer mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt werden. Denn während der Versammlung kann nur beschlossen werden, was den Mitgliedern mit der Einberufung – also der Einladung – bekanntgegeben wurde (§ 32 BGB). Schon deshalb gehört eine Tagesordnung zu jeder Einladung.

Auch wenn Ihr die Tagesordnung für Eure Mitgliederversammlung aufstellt, solltet Ihr in der Satzung nachschauen, ob dort Vorschriften für die Tagesordnung gemacht werden. Als Vorlage könnt Ihr Euch an den folgenden Tagesordnungspunkten orientieren.

  • Begrüßung durch den Vorsitzenden
  • Wahl eines Versammlungsleiters
  • Feststellung,
    • dass ordnungsgemäß eingeladen wurde,
    • die Versammlung beschlussfähig ist,
    • wer stimmberechtigt ist und
    • welche Vertretungs-Vollmachten für Vereinsmitglieder vorliegen.
  • Wahl des Protokollführers
  • Tagesordnungsvorstellung mit Frage nach Änderungswünschen
  • Abstimmung über die einzelnen Änderungswünsche
  • Feststellung und Verabschiedung der (ergänzten, geänderten) Tagesordnung
  • Rechenschaftsberichte der Geschäftsführung
    • Bericht des Vorstands
    • Bericht des Geschäftsführers
    • Vorlage des Kassenberichts (meist Teil des Geschäftsführer-Berichts)
  • Entlastungen
    • Bericht der/des Kassenprüfer/s mit Antrag auf Entlastung
    • Abstimmung zur Entlastung des Vorstands
  • Wahlen (falls diese zur Mitgliederversammlung anstehen)
    • Vorstand
    • Andere Organe laut Satzung
  • Verabschiedung des Haushaltsplans
  • Diskussion und Abstimmung über vorliegende Anträge
  • Sonstiges
WICHTIG

Der Punkt „Sonstiges“ kann nur der allgemeinen Aussprache dienen, da Beschlüsse nur über Themen gefasst werden können, über die die Mitglieder vor der Versammlung informiert wurden.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Thema Einladung zur Mitgliederversammlung

Wer lädt zur Mitgliederversammlung ein?

Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein. Weigert sich der Vorstand bei einem Minderheitenvotum eine Mitgliederversammlung einzuberufen, können die Antragsteller auf Antrag vom Gericht ermächtigt werden, die Mitgliederversammlung einzuberufen (§ 37 Abs. 2 BGB).

Was muss in die Einladung zur Mitgliederversammlung?

Neben Ort und Datum der Mitgliederversammlung gehören noch einige andere Informationen in die Einladung zur Mitgliederversammlung. Auf der Mitgliederversammlung können nur Beschlüsse über Anträge gefasst werden, die den Mitgliedern vorher bekannt gemacht wurden (§ 32 Abs. 1 BGB). Darum muss der Einladung immer eine Tagesordnung beigefügt werden. Außerdem sollte aus der Einladung hervorgehen, bis zu welchem Zeitpunkt noch Anträge eingereicht werden können (Zeitspanne ergibt sich aus der Satzung). Die Einladung sollte vom Vorstand unterzeichnet werden.

Was bedeutet schriftliche Einladung zur Mitgliederversammlung?

Die Schriftform ist gesetzlich geregelt (§ 126 BGB). Danach muss eine schriftliche Einladung vom Vorstand unterschrieben und den Mitgliedern per Post zugestellt werden. Enthält die Satzung keine anderslautende Regelung, muss schriftlich eingeladen werden. Nach dieser gesetzlichen Regelung reicht bei einer vorgeschriebenen schriftlichen Einladung eine E-Mail als Einladung nicht aus. Dennoch haben einige Gerichte dies zugelassen (z. B. das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss vom 24.09.2015 – Aktenzeichen 27 W 104/15), Um aber unnötigem Ärger aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir die Einhaltung der gesetzlichen Regelung.

Wie lange vorher muss eine Mitgliederversammlung angekündigt werden?

Eine gesetzliche Regelung, wann eine Einladung vor der Versammlung beim Mitglied vorliegen muss, gibt es nicht. In der Satzung kann dies geregelt werden. Bei einer schriftlichen Einladung per Post beginnt die in der Satzung festgelegte Frist erst mit dem Zeitpunkt, zu dem die Einladung beim Mitglied im Briefkasten des Mitglieds normalerweise ankommen sollte. Rechner hierfür sicherheitshalber drei Tage ein. Die Satzung kann aber auch diese Frist anders regeln. Die Mitglieder sollten in jedem Fall genügend Zeit haben, sich ein Meinungsbild zu den einzelnen Tagesordnungspunkten machen.

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