Gewinnermittlung und Entnahme für Photovoltaik

  • Hallo zusammen,


    ich nutze die Software schon relativ lange für ein anderes Gewerbe, dieses Jahr ist jedoch eine PV-Anlage hinzugekommen, die mich vor ein Hindernis stellt.
    Kurz zur Situation: 7,8 kWp PV-Anlage, umsatzsteuerpflichtig, 100% Anlagevermögen


    Steuerrechtlich orientiere ich mich primär am Schreiben vom Bayrischen Landesamt für Steuern aus 2015 (Hilfe_fuer_Photovoltaikanlagen_2015-02.pdf), weil dieses wohl derzeit am Aussagekräftigsten ist.


    Die Entnahme des privat verbrauchten Stromes habe ich wertmäßig berechnet und buche ich gegen Sachkonto 8910 und Geldkonto 1880,
    sodass ich die Umsatzsteuer darauf dem FA schuldig bin.
    Der steuerliche Leitfaden regelt jedoch auch die einkommenssteuerrelevante Problematik (Seite 33 und 34) und hier ist mir noch unklar, wie diese zu buchen ist.


    Eingeleitet wird die Thematik mit der Aussage:

    Zitat

    Die Verwendung des Stroms für den privaten Haushalt ist einkommensteuerlich eine Sachentnahme des Stroms aus dem Gewerbebetrieb Fotovoltaikanlage. Umsatzsteuerlich wird der Selbstverbrauch als unentgeltliche Wertabgabe bezeichnet (vgl. III./10. B). Einkommensteuerlich ist die Entnahme quasi wie eine fiktive Betriebseinnahme anzusetzen. Ziel der Entnahme ist eine Neutralisierung der Aufwendungen, die sich gewinnmindernd ausgewirkt haben.


    Diese bietet zunächst eine Vereinfachung:

    Zitat

    aus Vereinfachungsgründen kann auch die in der USt-Voranmeldung erklärte unentgeltliche Wertabgabe übernommen werden.


    mit dem Hinweis:

    Zitat

    Dieser Teilwert ist noch um die Umsatzsteuer für die unentgeltliche Wertabgabe zu erhöhen.


    Die unentgeltliche Wertabgabe ist gebucht, aber was muss jetzt noch (wie) gebucht werden, um dem einkommenssteuerrechtlichen Teil mit Tax zu erfüllen?
    Ich benutze die Gewinnermittlung.
    Ich würde daraus jetzt entnehmen, dass die Umsatzsteuer nochmal als Netto-Einkunft gebucht werden muss?
    oder muss die gesamte unentgeltliche Wertabgabe nochmal mit Brutto-Wert als Netto-Einkunft gebucht werden?


    Vielen Dank für Hinweise,
    vct

  • Du meinst im Modul Einkommenssteuererklärung? Dann muss ich ja in beiden Modulen erfassen - einmal für die Umsatzsteuervoranmeldungen und dann nochmal für die Meldung EÜR/Einkommenssteuererklärung!?

  • Bei der Einkommensteuer brauchst Du doch nur noch die Jahresbeträge einzugeben. Und musst dafür den privaten Anteil nicht mehr selber berechnen.
    Mal abgesehen davon, dass eine PV-Anlage ein eigener Gewerbebetrieb ist.

  • Ja die Gewerbe verwalte ich in Tax auch getrennt, also die PV-A als eigenen Betrieb.
    Aber der private Anteil ist ja nicht nur bei der Einkommenssteuer relevant, sondern auch bei der Umsatzsteuer.
    Daher muss ich den privaten Anteil auch im Gewerbe-Modul angeben, damit die Umsatzsteuererklärung korrekt ist.

  • Es scheint ja unheimlich kompliziert zu sein, nach Fertigstellun der Buchhaltung erstmal die Rechenfunktion des Einkommensteuerrechners zu nutzen, um damit den Privatanteil für die USt berechnen zu lassen.
    Ist ne Kopfsache, Flexibilität und so ... ;)