Steuervorauszahlung und EPP

  • Hallo,

    ich möchte als Selbständiger die 300 € Energiepreispauschale bei der Einkommenssteuererklärung in Tax Professionell 2023 berücksichtigen und die Steuervorauszahlungen 22 eintragen.

    Das Vorauszahlungssoll 3. Quartal 22 wurde mit geändertem Bescheid vom Finanzamt auf 0 gesetzt und auch nicht abgebucht.

    Trage ich jetzt dafür auch 0 ein oder die ursprünglich festgesetzte Vorauszahlung?

    Nach meinem Verständnis wäre folgendes richtig:

    - In der Steuererklärung bei weiteren Bezügen die 300 € EPP eintragen. Damit unterliegt die EPP erst einmal dem persönlichen Steuersatz.

    - Bei den Steuervorauszahlungen nur die tatsächlichen Vorauszahlungen eintragen (3. Quartal = 0).

    - Von der im Einkommenssteuerbescheid ermittelten Steuer müßte das Finanzamt die 300 € abziehen.


    Ich finde keine Informationen, wie das im Programm zu handhaben ist.

    Kann da bitte jemand helfen?

  • Das Vorauszahlungssoll 3. Quartal 22 wurde mit geändertem Bescheid vom Finanzamt auf 0 gesetzt und auch nicht abgebucht.

    Trage ich jetzt dafür auch 0 ein oder die ursprünglich festgesetzte Vorauszahlung?

    Das tatsächlich Gezahlte. Die Angabe ist für die eigentliche Steuererklärung irrelevant und wird auch nicht an das Finanazamt übermittelt, sie dient lediglich dazu, die Erstattung bzw. Nachzahlung korrekt vorauszuberechnen.


    Die EPP wird nirgendwo als Einnahme eingetragen, das Finanzamt berücksichtigt diese automatisch, sofern sie nicht auf anderem Wege schon gezahlt wurde und die Voraussetzungen für die Auszahlung zutreffen. Lass dir einfach eine Steuerberechnung anzeigen, dann siehst du es.