Hallo,
ich möchte als Selbständiger die 300 € Energiepreispauschale bei der Einkommenssteuererklärung in Tax Professionell 2023 berücksichtigen und die Steuervorauszahlungen 22 eintragen.
Das Vorauszahlungssoll 3. Quartal 22 wurde mit geändertem Bescheid vom Finanzamt auf 0 gesetzt und auch nicht abgebucht.
Trage ich jetzt dafür auch 0 ein oder die ursprünglich festgesetzte Vorauszahlung?
Nach meinem Verständnis wäre folgendes richtig:
- In der Steuererklärung bei weiteren Bezügen die 300 € EPP eintragen. Damit unterliegt die EPP erst einmal dem persönlichen Steuersatz.
- Bei den Steuervorauszahlungen nur die tatsächlichen Vorauszahlungen eintragen (3. Quartal = 0).
- Von der im Einkommenssteuerbescheid ermittelten Steuer müßte das Finanzamt die 300 € abziehen.
Ich finde keine Informationen, wie das im Programm zu handhaben ist.
Kann da bitte jemand helfen?