Abziehbarkeit von Basisbeiträgen für Versorgungsbezüge

  • In der Beschreibung im WISO-Programm heißt es , daß Basisbeiträge ( also Beiträge in die Gesetzliche Krankenversicherung und Gesetzliche Pflegeversicherung ) immer als Vorsorgebeiträge in voller Höhe abziehbar sind, ohne einen Höchstbetrag zu berücksichtigen.

    Basisbeiträge müssen auch auf ausgezahlte Verträge der Betrieblichen Altersversorgung gezahlt werden. Die frühere Beitragsfreiheit , z.Bsp. bei als Kapitalzahlung erhaltener Summe aus Direktversicherung der "Alt"verträge wurde durch unsere Regierung abgeschafft.

    Jetzt müssen 10 Jahre lang Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden, auf mtl. 1/120 der ausgezahlten Summe und zwar der volle Satz allein, da sich der ehemalige Arbeitgebenr natürlich daran nicht beteiligt.

    Im Jahre 2018 konnte ich diese Beiträge wenigstens noch als Basisbeiträge voll vom zu versteuernden Einkommen absetzen.

    Seit 2019 erkennt das FA das nicht mehr an. Sie werten nur die Beiträge als Vorsorge , die auf die eingezahlten Beiträge entfallen, nicht auf den "Gewinn"anteil. Da in den "Alt"verträgen noch höhere Gewinne/Erträge zu erwirtschaften waren , sinkt der abzusetzende Betrag auch gleich mal unter 50 %. Über 10 Jahre gesehen , sind das nicht unerhebliche Beträge.


    Ein Gesetz für diese Änderung finde ich nicht, es gab wohl nur eine Anweisung des Ministeriums.

    Kann mir da jemand weiterhelfen ? Hat jemand Erfahrungen ?

    Weiß jemand , wo evtl. etwas dazu steht ?


    ich bin für jeden Hinweis dankbar .

  • Wie hast du die Beiträge denn eingetragen? Das geht auch 2018 noch (habe ich selber gehabt), daher tippe ich auf eine falsche Zeile.

  • Hallo Neuling50,

    ich habe das für 2018 ja auch erfolgreich gemacht.

    für 2019 habe ich das an der gleichen Stelle übernommen, da ich ja auch die Daten immer ins nächste Jahr übernehme , ist also eine falsche Eintragung ausgeschlossen.

    Das FA hat mir gesagt , es wurde manuell herausgefiltert. Die Meldung zu den Beiträgen für Versorgungsbezüge schickt die KK elektronisch an das FA. Das war nicht immer so.

    Hier geht es also darum , ob die das kürzen dürfen und wenn ja , auf welcher rechtlichen Basis ?

    frdl. Grüße

  • Was zieht das Finanzamt denn ab? Muss ja in den Erläuterungen stehen. Sind dies möglicherweise andere Versicherungen (Haftpflicht, Unfall)?

  • Ich habe doch gesagt, daß das FA die Basisbeiträge (das sind die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ) kürzt, weil sie nur die anerkennen als Vorsorge, die auf die eingezahlten Beiträge zur Direktversicherung entfallen. Da aber die Kapitalauszahlung des Vertrages (Versorgungsbezug , siehe hier: https://www.haufe.de/personal/…esk_PI42323_HI604431.html ) doch viel höher war (Gewinn, bei Altverträgen war das noch so) wird also ein beträchtlicher Teil der Basisbeiträge gekürzt.

    Genau das haben sie mir auch geschrieben.

    Keine anderen Versicherungsverträge ....

    Kennst Du Dich im Versicherungsrecht aus ?

    Ich frage , ob diese Kürzung rechtens ist.

  • Da musst du jemanden fragen der/die zur Beratung in Steuerfragen befugt ist. Das geht weit über die Programmbedienung hinaus. Es wird lediglich das Versorgungsniveua der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anerkannt. Wenn du mit den zusätzlichen Beiträgen darüber liegst, ist die Kürzung für mich verständlich. Das Thema ist aber komplex - ich rate dir, einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater/in zu befragen.

  • Das hat auch nichts mit dem Versorgungsniveau zu tun , das wird durch diese Beiträge nicht beeinflußt. Es handelt sich um Basisbeiträge in die GKV.

    Ich hatte den link geschickt, da ist die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Beiträge definiert.

    Weil sie keine Zusatzleistungen bezahlen , sind es ja Basisbeiträge und eigentlich vokl als Vorsorgebeiträge absetzbar. Auch über die bekannten Grenzwerte hinaus.

    Das FA hat sich nun seitens des Ministeriums die Regeln selbst ausgelegt und eben Ausnahmen festgelegt. Alles , damit es keinem zu gut geht :)

    Ja , das ist kein Problem der Programmbedienung.

    Da aber im Programm auf die immer volle Absetzbarkeit von Basisbeiträgen hingewiesen wird , hatte ich gehofft, daß jemand mehr weiß.

    Leider wissen die "Experten" an der Stelle nichts. Selbst das FA hat zur Klärung in ihrem Sinne Monate gebraucht.

    Trotzdem vielen Dank für Deine Mühe :)

    Einmal editiert, zuletzt von Martina172 () aus folgendem Grund: Ergänzung