In der Beschreibung im WISO-Programm heißt es , daß Basisbeiträge ( also Beiträge in die Gesetzliche Krankenversicherung und Gesetzliche Pflegeversicherung ) immer als Vorsorgebeiträge in voller Höhe abziehbar sind, ohne einen Höchstbetrag zu berücksichtigen.
Basisbeiträge müssen auch auf ausgezahlte Verträge der Betrieblichen Altersversorgung gezahlt werden. Die frühere Beitragsfreiheit , z.Bsp. bei als Kapitalzahlung erhaltener Summe aus Direktversicherung der "Alt"verträge wurde durch unsere Regierung abgeschafft.
Jetzt müssen 10 Jahre lang Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden, auf mtl. 1/120 der ausgezahlten Summe und zwar der volle Satz allein, da sich der ehemalige Arbeitgebenr natürlich daran nicht beteiligt.
Im Jahre 2018 konnte ich diese Beiträge wenigstens noch als Basisbeiträge voll vom zu versteuernden Einkommen absetzen.
Seit 2019 erkennt das FA das nicht mehr an. Sie werten nur die Beiträge als Vorsorge , die auf die eingezahlten Beiträge entfallen, nicht auf den "Gewinn"anteil. Da in den "Alt"verträgen noch höhere Gewinne/Erträge zu erwirtschaften waren , sinkt der abzusetzende Betrag auch gleich mal unter 50 %. Über 10 Jahre gesehen , sind das nicht unerhebliche Beträge.
Ein Gesetz für diese Änderung finde ich nicht, es gab wohl nur eine Anweisung des Ministeriums.
Kann mir da jemand weiterhelfen ? Hat jemand Erfahrungen ?
Weiß jemand , wo evtl. etwas dazu steht ?
ich bin für jeden Hinweis dankbar .