Programmänderung bei Gesetzesänderungen, konkret CO2KostAufG

  • Danke für deine Antwort, aber das kann nicht stimmen. ich habe eine CO²-Steuer von 243,60€ aufgeteilt laut Rechner 30 %Mieter 70 % Vermieter. Wenn ich das jetzt so eingebe wie sie oben schreiben dann wird pro Mieter 60,90€ eingetragen. auf 4 Mieter ergibt das dann die 243,6€.

    soll ich dann bei der Gesamtsumme bei den Rechnungen nur die 30Prozent von den 243,6€ eingeben, 73,08€ also? Sorry aber ich stehe irgendwie auf der Leitung.

  • Vielen Dank für die Anleitung. Das kann/muss man also selbst anlegen.


    Verständnisfrage:

    Du trägst als an die Mieter zu verteilendes Guthaben den CO2-Steueranteil des Vermieters in Euro ein als Minuswert. Dann verteilst du per %-Wert dieses Guthaben auf die einzelnen Mieter(wohnungen)?

    Oder hast du hier dem Vermieter, der eine Wohnung selbst bewohnt diesen Anteil als Kosten zugeschoben?


    Aber muss das Mieterguthaben nicht gemäß jeweiligem Verbrauch der einzelnen Mieter umgelegt werden?

    Nehmen wir mal an 2 Mieter:

    Mieter 1 hat einen hohen Verbrauch und trägt von den Gesamtheizkosten 80%, Mieter 2 nur 20%.

    Dann darf ich den Vermieter-CO2-Steueranteil doch nicht einfach 50%:50% den beiden Mietern gutschreiben, sondern 80%:20%.

    Insofern doch einfach diesen CO2-Betrag von der im Abrechnungsjahr angefallenen Heizöl/Gas-Rechnung abziehen, oder?

  • Aber muss das Mieterguthaben nicht gemäß jeweiligem Verbrauch der einzelnen Mieter umgelegt werden?

    Wenn ich den vom Vermieter zu tragenden Kostenanteil an den CO2-Kosten vorab von den Brennstoffkosten abziehe, ist doch gewährleistet, dass die

    verbleibenden Kosten entsprechend den Vorschriften der Heizkostenverordnung umgelegt werden.

  • Aber wozu benötige ich den %-Satz, wenn man doch wie Charly geschrieben hat;

    "Wenn ich den vom Vermieter zu tragenden Kostenanteil an den CO2-Kosten vorab von den Brennstoffkosten abziehe, ist doch gewährleistet, dass die

    verbleibenden Kosten entsprechend den Vorschriften der Heizkostenverordnung umgelegt werden."


    D.h. das Programm teilt dann doch absolut gerecht auf nach Verbrauch (70%) und Wohnfläche (30%) der einzelnen Mieter.


    Oder stehe ich auf dem Schlauch?