Programmänderung bei Gesetzesänderungen, konkret CO2KostAufG

  • Danke für deine Antwort, aber das kann nicht stimmen. ich habe eine CO²-Steuer von 243,60€ aufgeteilt laut Rechner 30 %Mieter 70 % Vermieter. Wenn ich das jetzt so eingebe wie sie oben schreiben dann wird pro Mieter 60,90€ eingetragen. auf 4 Mieter ergibt das dann die 243,6€.

    soll ich dann bei der Gesamtsumme bei den Rechnungen nur die 30Prozent von den 243,6€ eingeben, 73,08€ also? Sorry aber ich stehe irgendwie auf der Leitung.

  • Die Zip-Datei steht im Download.

    Dann hier entpacken.

    Im Wiso-Vermieter: Datensicherung wieder herstellen und

    auf das Download-Verzeichnis stellen und die Datei einlesen.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Vielen Dank für die Anleitung. Das kann/muss man also selbst anlegen.


    Verständnisfrage:

    Du trägst als an die Mieter zu verteilendes Guthaben den CO2-Steueranteil des Vermieters in Euro ein als Minuswert. Dann verteilst du per %-Wert dieses Guthaben auf die einzelnen Mieter(wohnungen)?

    Oder hast du hier dem Vermieter, der eine Wohnung selbst bewohnt diesen Anteil als Kosten zugeschoben?


    Aber muss das Mieterguthaben nicht gemäß jeweiligem Verbrauch der einzelnen Mieter umgelegt werden?

    Nehmen wir mal an 2 Mieter:

    Mieter 1 hat einen hohen Verbrauch und trägt von den Gesamtheizkosten 80%, Mieter 2 nur 20%.

    Dann darf ich den Vermieter-CO2-Steueranteil doch nicht einfach 50%:50% den beiden Mietern gutschreiben, sondern 80%:20%.

    Insofern doch einfach diesen CO2-Betrag von der im Abrechnungsjahr angefallenen Heizöl/Gas-Rechnung abziehen, oder?

  • Aber muss das Mieterguthaben nicht gemäß jeweiligem Verbrauch der einzelnen Mieter umgelegt werden?

    Wenn ich den vom Vermieter zu tragenden Kostenanteil an den CO2-Kosten vorab von den Brennstoffkosten abziehe, ist doch gewährleistet, dass die

    verbleibenden Kosten entsprechend den Vorschriften der Heizkostenverordnung umgelegt werden.

  • Aber wozu benötige ich den %-Satz, wenn man doch wie Charly geschrieben hat;

    "Wenn ich den vom Vermieter zu tragenden Kostenanteil an den CO2-Kosten vorab von den Brennstoffkosten abziehe, ist doch gewährleistet, dass die

    verbleibenden Kosten entsprechend den Vorschriften der Heizkostenverordnung umgelegt werden."


    D.h. das Programm teilt dann doch absolut gerecht auf nach Verbrauch (70%) und Wohnfläche (30%) der einzelnen Mieter.


    Oder stehe ich auf dem Schlauch?

  • In der aktuellen Fassung setzt der Hausverwalter das CO2KostAufG mustergültig um.

    Auch der WISO-Vermieter mach das jetzt, wobei noch ein paar Eingabefelder fehlen wie:

    Es bestehen rechtliche Beschränkungen:


    für wesentliche energetische Verbesserungen des Gebäudes, beispielsweise bestehen denkmalschutzrechtliche Vorgaben, die einer Sanierung der Fassade entgegenstehen


    für wesentliche Verbesserungen der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes, beispielsweise gibt eine kommunale Satzung den Anschluss an ein Wärmenetz vor (Anschluss- und Benutzungszwang)


    Es besteht keine rechtliche Beschränkung

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Endlich wurde dies aufgenommen.


    Man sieht hier gut, dass zuerst die Restbestände berücksichtigt werden, also Bezüge bzw. Bestände vor dem 01.01.2023 CO2-steuerfrei bleiben.


    Was mir aber beim Vermieteranteil nicht ganz plausibel erscheint (ist aber eine Gesetzesproblematik, kein Problem des Programms):

    Weshalb werden zugunsten der Gebäudeeffizienz nicht die Warmwasserkosten herausgerechnet? Warmwasserverbrauch ist schließlich ein reines Mieter-Thema bezogen auf die prozentuale Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter. Aber OK, der Vermieter soll letztendlich für die Heizungsart bestraft werden.

    Unglücklich ist dann aber in diesem Zusammenhang, dass man vom Energiebedarf des Gebäudes gesprochen wird, denn der Warmwasserverbrauch ist reines Mieterthema.

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte kurz Hilfe, wo kann ich bei WISO Vermieter 365 angeben mit welchem Faktor das Programm die CO2 Kostenaufteilung machen soll?

    Aktuell bringt mir das Programm 10% Vermieter 90% Mieter, was aber für unser Objekt nicht stimmt...


    Stimmt doch, da hatte ich mich verrechnet. Jährlicher Brennstoffverbrauch (kWh/a) * Emissionsfaktor (kg CO₂/kWh) = Jährlicher Kohlendioxidausstoß kg CO₂/a

    Jährlicher Brennstoffverbrauch und Jährlicher Kohlendioxidausstoß sind ja angegeben. Somit kennt das Programm auch den Kohlenstoffdioxidausstoß des vermietenden Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr und weiß dementsprechend auch welcher Faktor anzuwenden ist.