Heizkosten abrechnen für gemeinschaftlich genutze Flächen

  • Guten Tag,


    Ich versuche für ein Haus mit fünf Wohneinheiten die Heizkostenabrechung zu machen. Dabei habe ich das Problem, dass ich zusätzlich zu den fünf Wärememengenzähler für jede Wohneinheit noch einen Wärmemengenzähler für einen Gemeinschaftsraum habe, der von allen Bewohnern der Hauses genutzt werden darf. Die Kosten dafür würde ich gerne nach MEA auf die fünf Wohneinheiten verteilen (oder auch irgendwie anders, wie auch immer das richtig verteilt wird). Allerdings weiß ich nicht genau, wie ich diesen Zähler anlegen soll.


    Wenn ich ihn als Wärmemengezähler (Wohnungen/Einheiten) anlege, wie die anderen Wärmemengezähler für die Wohnungen, muss der ja einer Wohnung zugeordnet werden.

    Wenn ich ihn als Allgemeinzähler anlege, kriege ich ihn nicht in die Heizkostenabrechnung mit rein, da es keinen Hauptzähler gibt, dem ich ihn zuordnen kann (Heizungsanlage ist eine Wärmepumpe, als gibt es dafür nur einen Stromzähler als Hauptzähler und dem kann ich ja keinen Wärmemengezähler zuordnen).

    Wenn ich ihn als Wärmemengenzähler (Heizanlage / Wärmequelle) anlege (laut Anleitung für gemeinsam versorgte Wohn- und Nichtwohnbereiche in einem Gebäude) dann hat der keinen Umlageschlüssel und taucht dementsprechend auch in der Abrechnung nicht auf.


    Die anderen Zählerarten erschienen mir erst recht nicht passend. Hat hier jemand eine Idee, wie ich diesen Wärmemengezähler mit in die Heizkostenabrechnung rein bekomme?

  • Ich würde den Wärmemengenzähler im Gemeinschaftsraum ignorieren, da die Kosten der Heizung das schon beinhaltet und die Wohnungen mit 30% bzw. mit 50%, über die Wohnfläche, beteiligt sind. Zumal dort sicherlich nicht dauerhaft geheizt wird.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen