Unklarheiten bei der Eintragung von Arbeitsmittel

  • Hallo liebe Leute,


    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2019 zu machen und mir sind einige Dinge trotz der Erklärungen unklar, wie genau ich sie absetze bzw. abschreibe.


    Ich habe mir 2019 u.a. Gegenstände wie eine externe Festplatte, HDMI zu VGA Kabel, einen USB Hub, eine Schultasche und ein Tablet gekauft. All diese Gegenstände benutze ich rein beruflich (Lehrer). Beim Tablet ist es mir klar, dass dieses in die Maske Arbeitsmittel --> Beruflich genutzte Gegenstände rein muss und aufgrund des Preises (unter 800€) vollständig abgesetzt werden kann. Alles andere war aber jeweils unter 50€ (außer die Tasche).

    So wie ich das verstanden habe, gelten die o.g. nicht als Verbrauchs- und Büromaterial.

    Wenn ich diese Gegenstände allerdings in die Maske für Beruflich genutzte Gegenstände eingebe, muss ich diese über die AfA abrechnen (da nicht eigenständig nutzbar), was keinen Sinn macht oder?


    Also meine Frage ist letztendlich, wie trage ich solch o.g. Gegenstände ein? Für die kommenden Jahre häufen sich solche Anschaffungen besonders aufgrund der Corona Jahre (Beamer, Webcam, Stehschreibtisch, Stuhl, Laptop, Ersatzladekabel etc.), weshalb es hilfreich wäre, wie ich hier differenzieren muss und die jeweiligen Gegenstände eintragen kann.


    Vielen Dank!

  • Das sind alles Zubehörteile, die zusammen mit dem Laptop ein Wirtschaftsgut darstellen! Sind nämlich alle nicht selbständig nutzbar, sondern nur zusammen mit dem Laptop. Nur die Schultasche ist ein eigenes Arbeitsmittel.