Pflegekosten von Angehörigen

  • Falldarstellung:

    Eltern M und V bekommen Renten von ca. 25 TEUR p.a. Sie sind anerkannt pflegebedürftig. Bisher konnten sie die Pflege selber bezahlen, aber jetzt muss eine 24-Stunden-Kraft her. Die kostet nach Abzug der Versicherungsleistungen 20 TEUR. Das geht natürlich nicht, die Leute müssen ja auch essen.

    Also springt Sohn S ein, der einen eigenen Haushalt führt. Er ist bereit, die kompletten Pflegekosten zu übernehmen und will sie dann auch von der Steuer absetzen.


    Soweit ich mich bisher eingelesen habe, geht das über außergewöhnliche Belastungen (agB) und was dort nicht absetzbar ist, kann als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden.

    In der Hilfe zum Thema Aufwendungen für die Pflege steht, dass agB nur in Frage kommen, wenn die Aufwendungen zwangsläufig sind, was bei Aufwendungen für sonstige Angehörige (nicht Kinder oder Ehepartner) wiederum die Bedürftigkeit dieser Dritten voraussetzt. Das erscheint mir auch richtig.

    Die Bedürftigkeitsprüfung setzt voraus, dass die Einkünfte von M und V eingegeben werden können.

    So ist es z.B. auch bei den Aufwendungen für unterhaltspflichtige erwachsene Kinder.


    Wenn ich aber die Aufwendungen für die Pflege Dritter angebe, sehe ich keine Möglichkeit, deren Einkommen anzugeben.

    Übersehe ich da was, spielt dieses Einkommen doch keine Rolle oder fehlt hier was in WISO?


    PS Ich verwende noch WISO Sparbuch 2022. Vielleicht ist es ja im Sparbuch 2023 schon anders.

  • Soweit ich mich bisher eingelesen habe, geht das über außergewöhnliche Belastungen (agB) und was dort nicht absetzbar ist, kann als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden.

    Du wohnst doch in einer eigenen Wohnung - also für dich keine haushaltsnahe Dienstleistung, wenn, dann für die Eltern.


    Wo gibst du denn deine Zahlungen ein? Und wie? Hast du angegeben, dass die Eltern einen eigenen Haushalt führen? Dann kommt nämlich eine Maske mit diversen Abfragen, am Schluss dann die Höhe der Unterhaltszahlungen.