Hallo zusammen im Forum,
mich interessiert wie gestaltet sich die AfA-Bemessungsgrundlage bzw. Kaufpreisaufteilung bei bauten Erbbaurechten.
Hier konkret einer Eigentumswohnung im Wohnhaus mit mehreren Parteien
Meiner Meinung nach sind es quasi 100% AfA da ja das Grundstück nicht mir gehört.
Habe ich da ein denkfehler,oder..?
Danke Vorab um nützliche Informationen