AFA bei Erbbaurecht

  • Hallo zusammen im Forum,

    mich interessiert wie gestaltet sich die AfA-Bemessungsgrundlage bzw. Kaufpreisaufteilung bei bauten Erbbaurechten.

    Hier konkret einer Eigentumswohnung im Wohnhaus mit mehreren Parteien

    Meiner Meinung nach sind es quasi 100% AfA da ja das Grundstück nicht mir gehört.

    Habe ich da ein denkfehler,oder..?


    Danke Vorab um nützliche Informationen

  • Da findest du eine Menge Hinweise im Internet dazu - z. B. bei Steuerberatern oder bei Haufe (zitieren einen Kommentar von Frotscher/Geurts zu § 7 EStG) oder anderen.

    So ganz einfach ist es nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Billy () aus folgendem Grund: Link zu kommerziellen Webauftritt entfernt.