Wasser/Abwasser/Niederschlagswasser

  • Hallo zusammen,


    ich bin mittlerweile fast durch mit meiner ersten WEG-Abrechnung, habe jedoch doch nochmal eine Frage zur Wasserrechnung. Damit es einfacher ist, hänge ich einen Screenshot dran:

    Es geht mir darum, dass auf der Abrechnung Kosten für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser sind. Davon werden dann die Abschlagszahlungen abgezogen und ich sehe den Betrag, den wir bezahlt haben, 344,60 Euro.


    Wie gebt ihr das in den Hausverwalter ein? Wasser und Abwasser fasse ich zusammen unter Wasserversorgung und lege das nach Verbrauch um. Niederschlagswasser geht nach MEA. Die Buchung selbst kann ich ja aufteilen, kein Problem. Nur wie mache ich das mit der Verrechnung der Abschlagszahlungen? Damit ich in Summe auf die 344,60 Euro bei der Aufteilung komme, müsste ich bei der Aufteilung ja nochmal die Abschlagszahlungen berücksichtigen, die ja aber auch schon monatlich weggingen. Ist das denn dann so korrekt? Das ist doch bei genauem Blick dann verwirrend?


    Grüße


    Jerome

  • Hallo,

    ich würde es so machen:

    Wenn du weißt, wie die Abschläge zusammengesetzt waren, also wieviel genau in diesem Abschlag-Betrag von 748€ an Wasser, Niederschlag und Schmutzwasser drin sind, dann genau so aufteilen:

    Gesamtbetrag: 1092,60€:

    Teilbuchungen: Ausgabe

    4150 Wasserversorgung - Vorauszahlungen für Wasser und Schmutzwasser (vermutlich 666,06€)

    4165 Niederschlagwasser - Vorauszahlungen Niederschlagswasser (ist normalerweise gleich Endbetrag, also vermutlich 81,94€, dann Buchungstext ohne "Vorauszahlungen")

    4150 Wasserversorgung - Wasser/Schmutzwasser 2022 Nachzahlung 344,60€


    Das Ganze setzt aber voraus, dass man die Abschläge das ganze Jahr über noch nicht gebucht hat. Wenn ja, ich würde die löschen, und diese eine Buchung vornehmen. Ansonsten, die monatliche Buchungen anpassen und nur die Nachzahlung buchen.

    Liebe Grüße

    Olga

  • Moin,

    beim Vorauszahlungsbescheid ist ja aufgeführt wie sich die monatlichen/vierteljährlichen Vorauszahlungen zusammensetzen. Die Vorauszahlungsbuchungen also jeweils aufteilen auf die drei genannten Konten.

    Den Nachzahlungsbetrag Ende des Jahres dann auch aufteilen und zwar so, dass die Jahreswerte in den Buchungskonten stimmen (584,.. / 425,../ 81,...)

    Bei der Aufteilung kann es auch sein, dass du in einem Buchungskonto ein Guthaben ansetzen musst und dadurch in den anderen Konten "mehr" verteilst als den eigentlichen Nachzahlungsbetrag der Jahresrechnung. Das hängt wie gesagt vom Vorauszahlungsbescheid ab.

    Ist eigentlich gar nicht so wild und vor allem musst du nicht die regelmäßigen Vorauszahlungen löschen...


    Das Problem tritt zB auch bei kombinierten Strom- und Wasser- Abrechnungen der Stadtwerke auf.


    Grüße!

  • Hallo Jerome,


    bei mir gibt es normalerweise im Sommer eine Vorauszahlung zum Wasser und dann im Februar der Folgejahres die eigentlichen Abrechnung der Gemeinde mit Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser.


    In einem ersten Versuch hab ich die Abschlussrechnung gesplittet in 4150 (Wasserversorung) und 4165 (Niederschlagswasser) leider kann man dann die Buchung nicht mehr über "Gültigkeitszeitraum" ins Vorjahr verschieben. :(


    In meinem zweiten Versuch habe ich einfach die Vorauszahlung von 2022 nachträglich gesplittet in 4165 laut Rechnung von Jan. 2023 und den Rest als 4150, zusammen mit den Abschlussrechnung aus 2023 und entsprechendem Gültigkeitszeitraum passen die Zahlen dann.


    Für mich habe ich gelernt: "Splitbuchungen können trotz entsprechendem Feld, nicht über Gültigkeitszeitraum ins Vorjahr verschoben werden!"


    Gruß,


    Andreas

  • Hallo Andreas,


    das heisst, deine Rechnung war ebenfalls für 2022 und einen Teil in 2023? Und hast Du das dann auch entsprechend gesplittet (also nicht nur nach Konto sondern auch nach Jahr), damit Du den Teilen einen separaten Gültigkeitszeitraum geben konntest?


    Grüße


    Jerome

  • Hallo Jerome,


    ich hatte eine Vorauszahlung im Sommer 2022 ( 591,- Euro ) und im Januar 2023 eine Rechnung für das Jahr 2022 mit einer Nachzahlung von 288,28 Euro. Diese Nachzahlung wurde im Feb. 2023 abgebucht.


    Die Rechnung war:


    1. Wasser 465,29€

    2. Schmutzwasser 326,31€

    3. Niederschlagwasser 85,68€

    Summe 877,28€


    Eigentlich wäre es jetzt konsequent die Nachzahlung zu splitten in 85,68 € nach 4165 und den Rest ( 202,60€) nach 4150 und die Gültigkeitsbereiche auf 2022 entsprechend anzupassen. Leider geht das so nicht, ist wohl ein Bug (oder doch ein Feature :) ) eine gesplittete Buchung kann nicht über Gültigkeitsbereich verschoben werden. :(


    Daher habe ich einfach die Vorauszahlung aus Sommer 2022 gesplittet in 85,68€ nach 4165 und den Rest (505,32) nach 4150 und die Nachzahlung vollständig auf 4150 mit Gültigkeit 2022. Damit stimmen meine Zahlen beim Wasser für 2022.


    Gruß,


    Andreas

  • eine gesplittete Buchung kann nicht über Gültigkeitsbereich verschoben werden

    Hä? Also ich verteile ständig Buchungen in verschiedene Konten und verschiedene Gültigkeitszeiträume. Ich kann mir vorstellen, dass eine Buchung nicht auf mehrere Wertstellungsdaten aufgeteilt werden kann, aber auf mehrere Gültigkeitszeiträume geht auf jeden Fall!

  • Hä? Also ich verteile ständig Buchungen in verschiedene Konten und verschiedene Gültigkeitszeiträume. Ich kann mir vorstellen, dass eine Buchung nicht auf mehrere Wertstellungsdaten aufgeteilt werden kann, aber auf mehrere Gültigkeitszeiträume geht auf jeden Fall!

    Ich habs nochmal ausprobiert und es stimmt, man kann manche Splitbuchungen über Gültigkeitszeitraum verschieben, aber eben nur bestimmte (z.B. Strom 4080, Wasser 4150) aber nicht alle und man kann z.B. Niederschlagswasser 4165 nicht verschieben, genau da laufe ich in ein Problem und das Niederschlagswasser der Rechnung aus Jan. 2023 taucht nicht in der Abrechnung 2022 auf.


    Da mir das Niederschlagswasser in 2022 gefehlt hat habe ich dann wie oben beschrieben, die Vorauszahlung gesplittet und die Abschlussrechnung nur auf 4150 gebucht und verschoben.

  • Hier nochmal eine generelle Frage: Bei meiner WEG hat vorher ein Eigentümer die Verwaltung gemacht.


    Dabei gab es in 2022 eine Rückerstattung für 2021/2022, die er nicht berücksichtigt hat. Die Kosten, die natürlich auch 2021/2022 betreffen, hat er verrechnet, aber nur den Nettobetrag. Warum auch immer, jedenfalls ein heilloses Chaos.


    Nun meine Frage: Ich plane jetzt quasi neu aufzusetzen und das gar nicht mehr komplett zu verrechnen (Rest soll nach meinem Vorschlag in die Rücklage). Im nächsten Jahr wäre ich damit ja sauber. Aber: Habe ich damit irgendwann wieder ein Problem mit dem Umlagekonto Wasserversorgung. Nicht, dass ich dann doch in 2024 wieder ein neues Problem habe.


    Danke und Grüße


    Jerome

  • nur den Nettobetrag. Warum auch immer

    Brutto- und Netto-Unterscheidung würde ich vermeiden. Wenn du keinen Mieter im Haus hast, der zur umsatzsteuerlichen Vermietung optiert hat, dann mach die ganze Buchhaltung nur in brutto.


    Rest soll nach meinem Vorschlag in die Rücklage

    Mach kein Ärger! WEG-Buchhaltung kannst du nicht einfach nach Gutdünken machen. Du musst dich an gesetzliche Spielregeln halten. Rücklagen werden in der Eigentümerversammlung rechtskräftig beschlossen. Da kann man nicht je nach Abrechnungsergebnis mal was rein- und wieder rausbuchen!


    Im nächsten Jahr wäre ich damit ja sauber.

    Du wirst jedes Jahr eine Nachzahlung oder Gutschrift aus dem Vorjahr verbuchen müssen. Das ist in meinem ganzen Leben noch nicht einmal vorgekommen, dass die Vorauszahlungen mit der Abrechnung übereingestimmt haben. -

    Nimm bisschen Zeit in die Hand, und bilde die exakten Beträge in deiner Buchhaltung exakt ab, in die richtigen Konten reinbuchen, und die richtigen Gültigkeitszeiträume einpflegen. Am Ende ist das der einfachste Weg, "sauber" zu werden.

  • Hallo Grubel,


    besten Dank für deine Rückmeldung.


    Vielleicht war das etwas missverständlich.


    Ich mache alles in brutto. Der Vorverwalter hat in der letzten Abrechnung eben nur den nettobetrag genommen. Der hat aber die ganze Abrechnung per Excel erstellt. Der hatte also keinen automatischen Link zwischen Buchungen und Abrechnung.


    Ich mache auch nichts nach Gutdünken. Alles wird der WEG zur Beschlussfassung vorgelegt, aber einen Vorschlag muss ich ja machen.


    Die ganzen Beträge sind auch exakt abgebildet, also soweit ist alles sauber.


    Ich hatte nur die Befürchtung, dass ich womöglich im Nachgang immer noch Hinterlassenschaften aufräumen muss. Aber wahrsch. ist die Frage tatsächlich etwas sinnfrei. Wenn wir jetzt einen Status 0 herstellen, dann kann ich zukünftig darauf aufbauen.


    Grüße