Erstattungszinsen = Kapitalerträge -> ESt-Erklärung Abgabepflicht?

  • Hallo allerseits,


    folgende Frage: Ich bin Angestellter und war bisher grundsätzlich nicht zur Abgabe der EStEr verpflichtet. Dennoch gebe ich diese seit ein paar Jahren freiwillig ab und habe meist auch eine Erstattung erhalten. Einschließlich Erstattungszinsen, welche üblicherweise 50..100 EUR betrugen und welche ich stets in der EStEr für das Jahr der Erstattung unter Kapitalerträge angegeben habe. Bisher ohne irgendwelche Reklamationen seitens des Finanzamts.


    Nun wollte ich kürzlich meine EStEr für 2019 mit WISO Steuer:Sparbuch erstellen und erhalte gleich folgende Warnmeldung: "Abgabefrist abgelaufen: Folgende Gründe verpflichten Sie, die Steuererklärung abzugeben: Kapitalerträge ohne Steuerabzug erhalten §32d Abs. 3 EStG (JStG 2019)." Ausser den Erstattungszinsen (ca. 70 EUR im konkreten Fall) habe ich keine Kapitalerträge erzielt und dementsprechend auch keine angegeben.


    Hat jemand eine Ahnung, was es mit dieser Meldung auf sich hat und ob diese ernst zu nehmen ist?



    Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!

    VG,

    Wo.

  • § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG wird gemeinhin so interpretiert, dass in solchen Fällen Steuererklärungspflicht besteht. Wenn der Sparer-Pauschbetrag bereits

    durch andere Kapitalerträge ausgeschöpft wurde, fallen auch Steuern an, in deinem Fall natürlich nicht.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html

    Danke. Heisst konkret: Ich hätte (bereits vor langer Zeit) abgeben müssen und hatte in den Vorjahren einfach nur Glück, dass es nicht bemängelt wurde - oder hat sich da in den letzten Jahren rechtlich etwas geändert?

  • oder hat sich da in den letzten Jahren rechtlich etwas geändert?

    Die Vorschrift stammt aus dem Jahressteuergesetz 2019 vom 17.12.2019. Damit wurde dem § 32d Absatz 3 EStG folgender Satz angefügt:


    „Im Fall des Satzes 1 ist eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Absatz 2 durchzuführen."


    In Kraft getreten ist diese Klarstellung am Tag nach der Verkündung, also am 18.12.2019.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Erstattungszinsen = Kapitalerträge -> EStEr Abgabepflicht?“ zu „Erstattungszinsen = Kapitalerträge -> ESt-Erklärung Abgabepflicht?“ geändert.