Hausgeld Jahresabrechnung von Hausverwaltung an Mieter umlegen

  • Hallo zusammen,


    sorry für die vielleicht dumme Frage, aber es ist das erste Mal, dass wir eine Nebenkostenabrechnung erstellen müssen und ich bin gerade einfach sehr unsicher :)


    Wir haben eine Eigentumswohnung, die wir letztes Jahr vermietet haben.

    Von der Hausverwaltung haben wir nun die Hausgeld Jahresabrechnung erhalten und die Kosten sind unterteilt nach umlagefähige und nicht umlagefähige Beträge.


    Können wirklich auch alle Kosten, die unter umlagefähige Kosten aufgeführt sind, so an die Mieter weitergegeben werden?

    Wir sind uns nicht sicher, weil z.B. auch Posten aufgeführt sind wie "Prüfung der Blitzschutzanlage", "Flachdachwartung" und "Wartung der Hebeanlagen".


    Laut Betriebskostenverordnung wüsste ich nicht, worunter diese dort fallen könnten, außer unter "Sonstige Nebenkosten".

    Aber bei den "Sonstigen Nebenkosten" habe ich gelesen, dass diese explizit im Mietvertrag aufgeführt sein müssen und das sind diese Posten leider nicht.


    Müsste ich also diese aus der Nebenkostenabrechnung für die Mieter rausnehmen?


    Wir würden uns sehr über eure Meinungen und Erfahrungen freuen.


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße