Von WEG gemietete Garage richtig buchen

  • Hallo liebe Community,


    ich habe einen totalen Blackout und brauche Eure Unterstützung.


    Eine Garage welche einem Miteigentümer einer WEG gehört, wird von der WEG für das Unterstellend er Mülleimer und Fahrräder genutzt.

    Diese Garage habe ich als eigenständige Mieteinheit angelegt und ein Kontakt angelegt, dar da heißt "WEG ..." diese als Hauptmieter der Mieteinheit zugeordnet.

    Im Anschluss habe ich die offenen Posten generiert und über das Verrechnungskonto ausgebucht.

    Wie bekomme ich nun die "Einnahmen" vom Verrechnungskonto um die Zahlungen auf die WEG umzulegen wieder ausgebucht?

    Oder habe ich schon von Anfang an einen falschen Gedenkenansazt?


    P.S. In diesem Zusammenhang auch noch die Frage: Kann man sich eigentlich irgendwo in Hausverwalter plus einezlne Konten anzeigen lassen?


    Daaanke im Voraus für Eure Hilfe.


    LG C. Bucksch

  • Hallo,


    zunächst die Frage, ob die Nutzung der Garage, wie geschildert, im Einklang mit den örtlichen Verordnungen steht. Sofern es bei Euch eine Garagenverordnung gibt, die eine Zweckentfremdung untersagt, würde ich das als WEG Verwalter nicht zusätzlich stützen und verschriftlichen. ;)


    Nun zu deiner eigentlichen Frage. Wie läuft denn üblicherweise der Geldstrom? Vereinnahmt die WEG neben den Nebenkosten auch die Mieteinnahmen (gibt es überhaupt Mieter im Objekt oder gibt es ausschließlich Eigentümer)? Ggf. braucht es kein Verrechnungskonto, da die Geldflüsse auf den Bankkonten verbucht werden.


    Beste Grüße

  • Hallo Speedy,


    danke schon mal für Deine Rückmeldung.


    Es handelt sich um eine interne Abrechnung.


    Zum Verständnis: Eigentümer der Einheiten sind Familienmitglieder, jeder Eigentümer (Kinder und Vater) haben die Mieten und Nebenkosten direkt vereinnahmt und sämtliche Kosten wurden über die Konten des Vaters getragen.


    Nun kommt der Vater auf uns zu, da er diesen Umstand erst heute erkannt hat und bittet um Abrechnungen sämtlicher Einheiten rückwirkend ab 2021.

    Bitte jetzt keine Aufschrei, die Abrechnungen an die Mieter wurden alle erstellt und passen auch in soweit.


    Doch nun ist es meine Aufgabe, eben auch das Hausgeld zu berücksichtigen, da der Vater mit den Kinden ins Gespräch gehen will und da möchte ich grundsätzlich eine saubere Abrechnung liefern incl. der dann umlegbaren kosten, auch wenn dies schon mal geschehen ist.


    Denke wenn ich es nicht von Grund auf neu berechne, die Familie es gar nicht begreifen wird, dass eben Eigentum verpflichtet ;-))).

    Kann ja nicht sein, dass der Vater auf Schenkungswege schon einen Teil seiner Wohnungen an die Kinder übertragen hat, diese die Mieten incl. Nebenkosten kassieren und der Vater für alle Kosten aufkommen soll.


    Ab diesem Jahr soll sodann eine ordentliche WEG-Verwaltung durch uns fortgeführt werden.


    Dein Hinweis mit der Garage war mir schon klar, trotzdem Danke für Deinen Hinweis. Ich möchte es nur für die Eigentümer in der Abrechnung "Nicht umlegbare Kosten" vermerken, damit die auch begreifen, dass man für Nutzung auch bezahlem muß. Letztendlich ist hier der Vater um seine Garagenmiete gebracht worden und ich denke, dass es nur mehr wie fair ist, dass die Eigentümergemeinschaft sich die Kosten teilen sollte.

    Am Ende ist es genau wie Du schreibst, die Garage ist eine Garage und für das Abstellen von KfZ gedacht.


    Mit der Berechnung möchte ich nur klar machen, dass die Gemeinschaft eine Sonderumlage zu leisten hat, über die sodann (wie es früher war), ein Unterstand hierfür errichtet wird.


    Hoffe Du hast jetzt die notwendigen Informationen und kannst helfen, da ich die Buchung immer noch nicht umgesetzt bekommen habe.


    P.S. Das mit dem Verrechnungskonto habe ich so gebucht, da der Vater über verschiedene (private) Konten die Kosten getragen hat und ich am Ende sowieso kein einzelnes Konto ordentlich abgebildet bekomme.


    Beste Grüße

  • Hallo,


    vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Ich hoffe ich habe das alles richtig verstanden und die Kernbotschaft korrekt extrahiert. Der Vater vermietet seine Garage an die WEG, damit diese dort Abfallcontainer und Ähnliches abstellen kann. Ich würde dafür ein Umlagekonto ähnlich der Verwaltungskosten (4300) anlegen. Zum Beispiel 4301 - Garagenmiete. Die Kosten werden dann je nach Wohnfläche auf die Eigentümer umgelegt (es sei denn es soll ein anderer Verteilungsschlüssel genutzt werden). Die Zahlung der Miete an den Vater wird dann auf dieses Konto gebucht. Da die Mieteinahmen und deren Abwicklung in den Händen der Eigentümer liegt, ist die "Gegenbuchung", also die Einnahme, für dich nicht von Interesse.

    Soweit nachvollziehbar?


    Beste Grüße