Unbelegte Betriebsausgaben, u.a. für Bewertung zum Selbstzweck

  • Servus in die Runde,


    angenommen, jemand betreibt als Kleinunternehmer ein Internetangebot, das sich mit einer mehrtägigen, wiederkehrenden Veranstaltung beschäftigt. Er veröffentlicht Fotos, die er dort schießt und veröffentlicht Texte über die Veranstaltung an sich. Die dort dargebotenen Vergnügungen, Essen und Trinken sind wesentliche Veranstaltungsbestandteile.


    Ich würde vermuten, dass die Ausgaben auf dieser Veranstaltungen Betriebsausgaben sind. Ist dem so? Muss für die Bewirtungsausgaben eine Haushaltsersparnis angenommen werden?


    Und jetzt wirds richtig dumm: Die Ausgaben lassen sich zumindest personenbezogen nicht belegen. Für einen Teil der Ausgaben gibt es zwar Rechnungen, die jedoch immer für Gruppen mehrerer Personen. Sind diese Rechnungen irgendwas wert oder kann der Betreiber nur mit einer Selbstaufzeichnung arbeiten? Hat die überhaupt irgendeine Chance, vom Finanzamt anerkannt zu werden? Dass jemand nicht glaubwürdig über eine konsumorientierte Veranstaltung berichten kann, ohne selber zu konsumieren, sollte verständlich sein.



    Beste Grüße und vielen Dank an jeden, der sich die Mühe macht dies zu lesen.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.