Rechnungstellung Ende 2024 von Kleinunternehmen bei Übergang in Regelbesteuerung zum 01.01.2025

  • Hallo zusammen, trotz längerer Recherche habe ich leider keine Infos zu meinem Fall gefunden, daher hier meine Frage:


    Hintergründe:

    1. Ich bin aktuell bis zum 31.12.2024 Kleinunternehmer (mit Ist Besteuerung) und stelle aktuell entsprechend Rechnungen ohne 19% USt. aus. Wichtig zu Wissen: Meine angebotene Leistung wird Vorab bezahlt.

    2. Ab dem 01.01.2025 wechsele ich wegen Überschreitung der entsprechenden Jahresgrenzen in die Regelbesteuerung.


    Meine konkrete Frage:

    Meine Kunden buchen schon jetzt meine Leistungen für 2025 (z.B. 10 Wöchige Kurse, Leistungszeitraum z.B. 15.01.2025 - 23.03.2025) und bezahlen diese Kurse auch noch in diesem Jahr. Muss ich für solche Leistungen in 2025 schon jetzt USt. auf meinen Rechnungen erheben? Auch wenn ich erst zum 01.01.2025 in die Regelbesteuerung wechsele und ich das Geld noch 2024 auf mein Konto bekomme?


    Vielen Dank vorab

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Rechnungstellung Ende 2024 von Kleinunternehmen bei Übergang in Regelbesteurung zum 01.01.2025“ zu „Rechnungstellung Ende 2024 von Kleinunternehmen bei Übergang in Regelbesteuerung zum 01.01.2025“ geändert.
  • Für die Umsatzbesteuerung ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgebend. Wenn die Anzahlungen umsatzversteuert werden, wird es hier etwas umfangreicher, denn die Anzahlung fällt noch unter die Kleinunternehmerregelung, während dann die Rechnung mit Leistungserbringung nicht mehr darunter fallen würde.

  • Danke für deine Rückmeldung. Zur Verdeutlichung: Es gibt bei mir keine Anzahlung, ich stelle Kunden die komplette Kursgebühr vorab in Rechnung.

    Heißt das also für mich, dass ich auf allen Rechnungen im November und Dezember 2024 mit Leistungszeitraum in 2025 schon USt. erheben muss?