Hallo
meine Frau hat ihr Gewerbe zum 31.05.2003 abgemeldet. Wo gebe ich nun die Ausgaben an (z.B Steuerberaterkosten, Anwaltskosten,...), die nach diesem Datum angefallen sind? Werden sie noch zu den Betriebsausgaben gezählt oder werden sie zu den Sonderausgaben/Außergewöhnlichen Belastungen hinzugerechnet?
Vielen Dank im voraus!
Gruß
Marc
P.S.Wir haben die gemeinsame Veranlagung gewählt. Ich bin Angestellter und somit St.Kl.3!