Gesonderte und einheitliche Festestellung für Eigenheimzulage

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Lebensgefährtin und ich haben uns gemeinsam ein Haus gekauft und in unseren Steuererklärungen jeweils die Eigenheimzulage für 50% des Objektes beantragt. Unser Finanzamt berücksichtigt jedoch diesen Antrag nicht und verlangt einen Feststellungsbescheid. Was soll das? Kann mir hier ein Experte weiterhelfen?
    mfg
    R. Bureck

  • Hallo Roland,
    ich bin sicherlich nicht der Experte *g*, den Du erwartest, aber vielleicht kann ich Dir trotzdem einen Tip geben. Dein FA erwartet hier eine sg. Gesonderte und einheitliche Feststellung von Dir. Diese feststellung wird erforderlich, da Euch ja jeweils nur die Hälfte eines Objektes gehört.
    Du kannst aber für ein "halbes" Haus keine Eigenheimzulage beantragen und aus diesem Grund wird mittels der gesonderten und einheitlichen Feststellung die Eigenheimzulage aufgeteilt. Deine Hälfte wird anschließend in Deiner Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
    Gruß
    Tobias

  • Sehr geehrter Herr Wichtig,
    vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich habe meine Steuererklärung problemlos anerkannt bekommen.
    mfg
    R. Bureck