Gesonderte und einheitliche Festestellung

  • Hallo,
    wir sind an einer Immobilie beteiligt, die ganzjährig vermietet war. Im Geschäftsjahr 2000 bin ich mehrfach zu diesem Objekt gefahren, um z.B. Mietverträge zu unetrzeichnen oder Wohnungsabnahmen durchzuführen. Die so enstandenen Kosten belaufen sich auf einige hunder mark. Kann ich diese Kosten irgendwie geltend machen und wenn ja, wie müssen diese belegt werden?
    Tschüss
    C. Pottermann

  • Hallo Cindy,
    sieh Dir doch einmal das Posting vom 02.05.2001 an. :-)) Diese Lösung trifft auf Deine Frage zu. Deine Fahrtkosten stellen Sonderbetriebsausgaben dar und diese mindern Deinen Gewinnanteil, sofern ihr gewinn erzielt habt.
    Gruß
    Tobias