Umzug wegen Arbeitsstelle

  • Hallo,


    ich habe eine neue Arbeitsstelle bekommen und werde daher in eine andere Stadt ziehen, die 60 km weit weg liegt. Erkennt das Finanzamt auch die Kosten für einen Umzug an ?


    Heribert

  • Hallo,


    die Umzugskosten werden dann als Werbungskosten anerkannt, wenn sie beruflich bedingt sind. Das ist auch jeden Fall dann zu bejahen, wenn der Arbeitsplatz gewechselt wird und der Arbeitsplatz in einer anderen Stadt liegt. Ist auch richtig so: Das Pendeln in eine andere Stadt ist immer mit Unannehmlichkeiten verbunden (Staus, volle Züge etc.).


    Maria

  • Hallo,


    möchte Deine Ausführungen noch ergänzen. Es gibt noch einen zeitlichen Aspekt: Die tägliche Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstelle muss sich um insgesamt eine Stunde verkürzen (bezogen auf Hin- und Rückfahrt). Möchte darauf nur hinweisen, weil die Lage der Wohnung besonders in einer Großstadt eine entscheidende Rolle spielen kann.


    Viele Grüße!


    Hans