Behindertengerechtes Bad

  • Hallo,


    ich leide unter einer schweren Behinderung (Muskelatrophie), die dazu führt, dass ich im Rollstuhl sitzen muss. Ich möchte mein Badezimmer behindertengerecht ausbauen lassen, z.B. mit Haltegriffen versehen. Werden die Kosten vom Finanzamt anerkannt?


    Helena

  • Hallo Helena,


    ich glaube, dass Du Dich erst mal bei der Krankenkasse nach Förderungsmöglichkeiten erkundigen solltest. So eine Auskunft lohnt sich häufig.


    Hanna

  • Hallo,


    das denke ich auch.


    Einmal übernimmt die Krankenkasse die Kosten für sogenannte Hilfsmittel, die eine Funktionsbeeinträchtigung ausgleichen sollen. Hierauf hast Du einen Rechtsanspruch nach § 33 SGB V, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Das Problem ist hier nur, dass es sich nicht um einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens handeln darf, bei dem eine Kostenübernahme ausgeschlossen ist. Beispielsweise sind normale Haltegriffe Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Handelt es sich jedoch um eine Spezialanfertigung speziell für Behinderte, handelt es sich um ein Hilfsmittel.


    Im übrigen besteht eine Förderungsmöglichkeit über die Pflegeversicherung. Du kannst dort einen Zuschuß zur Verbesserung des Wohnumfeldes nach § 40 IV SGB XI beantragen. Inwieweit dieser jedoch gewährt wird, liegt im Ermessen der Pflegekasse. Du hast also darauf keinen Rechtsanspruch, kann aber verlangen, dass die Pflegekasse ihre Entscheidung begründet und Dein Interesse an einer Förderung mit dem öffentlichen Interesse an einer Haushaltseinsparung abwägt. Zudem wird dieser Zuschuß nur gewährt, soweit Dir keine Förderung als Hilfsmittel zusteht.


    Mit den steuerlichen Dingen kenne ich mich nicht aus.


    Jens

  • Hallo,


    die verbleibenden Kosten kannst Du als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Damit dürfte es keine Probleme geben. Allerdings wird der sog. zumutbare Eigenanteil abgezogen.
    Falls Du übrigens ein Auto hast und dieses behindertengerecht umbauen möchtest, werden diese auch als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt.


    Martin