typisch ist vor allem, wenn jemand das erste Mal eine berufliche Tätigkeit außerhalb seines Wohnortes (und der unmittelbaren Umgebung) aufnimmt. Darüber hinaus ist die Zweitwohnung beruflich bedingt, wenn jemand seine Stelle wechselt oder aber an einen anderen Ort versetzt wird. Hier gibt es mit der Anerkennung von Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung in der Regel keine Probleme (wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen).