Englischkurs

  • Hallo,


    ich werde an der Volkshochschule einen Englischkurs besuchen, um meine Kenntnisse aufzufrischen und zu vertiefen. Das ist auch gut, um beruflich weiterzukommen. Welche Firma hat schon keine Kontakte zum Ausland? Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?


    Sabine

  • Hallo Sabine,


    vielleicht kannst Du sie als Werbungskosten ansetzen. Dafür spricht meiner Meinung nach, dass Du in Deinem Beruf davon profitierst.


    Hannelore

  • Hallo,


    die Möglichkeit, im Beruf allgemein weiterzukommen reicht für die Anerkennung leider nicht aus. Du musst schon konkreter angeben, inwieweit Du Deine Englischkenntnisse in Deinem derzeitigen Job benötigst. Am besten schreibst Du auf eine Begründung und fügst sie Deiner Steuerklärung als Anlage bei. Ein Ansatzpunkt ist, wenn Du jetzt bereits häufig mit ausländischen Kunden oder Lieferanten zu tun hast. Zumindest muss bei Beginn des Kurses bereits festgestanden haben, dass Du mit ausländischen Kunden zu tun haben wirst. Am besten besorgst Du Dir eine Bescheinigung bei Deinem Arbeitgeber.


    Jan

  • Hallöchen,


    danke. Man muss halt wissen, auf was es bei der Begründung ankommt. Ich denke, dass ich in bald mit sehr vielen ausländischen Kunden zu tun haben werde. Das sind Englischkenntnisse bestimmt sehr nützlich.


    Sabine