Erhöhter Pauschbetrag bei Behinderung

  • Es heißt doch überall, die Entfernungspauschale hätte für alle eine Verbesserung gebracht. Mein Vater hat einen Behinderausweis. Ich mach für ihn die Erklärung und hab bisher immer einen erhöhten Kilometersatz ansetzen können. Das hab ich nirgendwo was gelesen, dass das angehoben wurde.

  • Ist auch nicht. Die Regelungen für Behinderte gelten unverändert weiter. Es bleibt beim PKW bei 1,04 DM je Doppel-Kilometer. Wenn das bei deinem Vater zu wenig ist, kann er ja die tatsächlichen Kosten ansetzen.

  • Was ich nicht verstehe: warum eigentlich der ganze Zirkus mit der Kostenermittlung. Warum das Finanzamt nicht die vom ADAC ermittelte Durchschnittswerte anerkannt, bleibt mir ein Rätsel.

  • Das ist ja das Schöne, wenn es um Steuern geht. Es kommt nicht darauf an, ob es einer versteht! :)

  • Da bin ich mir aber nicht sicher, ob der Engelbert mit seinen 1,04 DM wirklich recht hat. Das wären doch je Kilomter 52 Pfennig. Ist das denn nicht auf 58 Pfennig angehoben worden???

  • du hast recht es sind jetzt 0,58 DM und damit in 2001 für Hin- u. Rückfahrt 1,16 statt früher 1,04 DM.
    prüfe aber nach, ob nicht die tatsächlichen Kosten je Km günstiger wären?
    Ansaetzbar bei einem Behindertengrad von70der 50nd erhebliche Gehbehinderung.
    Wiso Sparbuch 2002 S. 233


    diese Regelung kannte mein Finanzbeamter gar nicht.