Ansparabschreibung

  • Hallo Zusammen,
    ich habe folgende Fragen bzgl. der Ansparabschreibung für Unternehmensgründer


    1- Der Gründungszeitraum beträgt lt. definition 6 Jahre, also z.B. wenn am 31.05.2000 gegründet so ist man am 31.05.2006 noch Existenzgründer und kann eine Ansparabschreibung gründen?


    2- Wenn man, wie im Beispiel von oben, am 31.05.2000 das Unternehmen und am 31.05.2002 eine Ansparabschreibung gegründet, ist es dann richtig das der fünf Jahreszeitraum am 31.05.2007 endet und das Wirtschafftsgut angeschafft oder aufgeglöst werden muss?
    Überspitzt dargestellt würde dies dann bedeuten: 31.05.2000 Unternehmen gegründet, 31.05.2006 Ansparabschreibung gegründet, am 31.05.2011 Anschaffung tätigen oder auflösen.



    Vielleicht weiß ja einer von euch eine Antwort auf diese Frage, würd mich jeweils freuen mal Klarheit in dieser Sache zu bekommen.

  • Hallo Einer,


    Sie liegen richtig.
    Existenzgründerrücklagen können nach § 7g Abs. 7 Satz 1 EStG im Wirtschaftsjahr des Abschlusses der Betriebseröffnung und in den fünf folgenden Wirtschaftsjahren (Gründungszeitraum) gebildet werden.