Begleitung für behinderten

  • ich habe einen schwerst sehbehinderten Bruder, den ich auf eine Kur begleiten will. kann ich meine eigenen Kosten absetzen?? Er arbeitet zwar als Masseur, kann aber weder Auto noch Zug fahren und sich überhaupt nicht an fremden Orten orientieren. Vielen Dank vorab!

  • Zunächst mal: Absetzen könnte es nur Ihr Bruder, nicht sie selbst. Er muss Ihnen also die Reise bezahlen. Ansonsten kommts drauf an. Wenn er die Begleitung benötigt, können die Kosten als aussergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Ich würde aber sagen, dass er in eine Klinik für Blinde oder Sehbehinderte auch allein fahren könnte, weil dort die Betreuung angeboten wird,oder?

  • Meines Wissens geht das nur, wenn eine bescheinigung vom Amtsarzt vorliegt, daß Ihr Bruder wirklich eine Begleitung benötigt. Die muß dann bei der Steuererklkärung eingereicht werden. Sonst gibt´s Probleme!

  • Nochmal: Und zwar muss das Attest vorher ausgeschrieben sein. Wenn es erst nach der Kur ausgestellt wird, nützt es nix mehr!

  • Wenn die Voraussetzungen vorliegen, dann ja. Geht aber meines Wissens nur bis 3000 Mark!