Begriff des Freiberuflers

  • Hallo,


    was versteht man eigentlich unter einem Freiberufler? Denke da immer nur an den Arzt oder den Rechtsanwalt.


    Olga

  • Hallo,


    das sind auf jeden Fall Freiberufler. Es gibt aber noch einige mehr davon. Es gibt einmal welche, die im Gesetz genannt sind (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Dazu gehören noch z.B. Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Heilpraktiker, Krankengymnasten und Journalisten. Darüber hinaus sind auch alle Tätigkeiten freiberuflich, die wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erziehend sind und selbständig ausgeübt werden.


    Paul