Kindererholungsheim

  • Hallo,


    ich bin der Betreiber eines Heims, in dem die Kinder sich mal von ihrem häuslichen Streß erholen dürfen. Kommen mir auch die steuerlichen Vorschriften für Freiberufler zugute?


    Meike

  • Hallo,


    normalerweise nicht. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Zweck des Aufenthaltes gerade in der Erziehung der Kinder besteht, wie das in Kinderheimen der Fall ist. Die Förderung der Persönlichkeit des Kindes muss im Mittelpunkt stehen und dem Hause sein Gepräge geben.


    Martina