Gutachtertätigkeit

  • Hallo,


    das kann man pauschal nicht sagen. Es handelt sich auf jeden Fall dann um eine freiberufliche Tätigkeit, wenn diese Tätigkeit wissenschaftlichen Charakter aufweist. Davon ist auszugehen, wenn das Gutachten allgemeine wissenschaftliche Methoden anwendet und einen entsprechenden Schwierigkeitsgrad besitzt (z.B. juristisches Fachgutachten).


    Paul