Spekulationsgewinn bei Verkauf eines Autos

  • Hallo an alle Newsgroupler,


    im Mai letzten Jahres haben ein Freund und ich gemeinsam ein Pkw gekauft. Diese haben wir aber mit der Absicht gekauft um es zu verkaufen. Aus dem Verkauf haben wir 1.200,--DM Gewinn erzielt.
    Wenn doch mit Aktien usw. spekuliert werden kann, dann ist dies doch auch eine Spekulation. Nun naht der Abgabetermintermin für die Steuererklärung. Da nur ich seinerzeit, sowohl beim Kauf wie auch beim Verkauf aufgetreten bin, siehst ja so aus, daß nur ich dieses Geschäft agbewickelt habe. Muß ich jetzt diesen Gewinn angeben und dafür Steuern bezahlen? Mein Freund ist der Meinung, daß er dies nicht bräuchte da nur ich das Geschäft abgewickelt habe. Jetzt bin ich wohl der gelackmeierte. OK, der Freund hat damals die Hälfte des Kaufpreises gezahlt, da ich Alleine nicht in der Lage war das Geschäft zu finanzieren. Eigentlich wollte ich das Geld geliehen haben, aber er hat es mir unter der Bedingung gegeben, daß er mit 50% des Gewinns beteiligt ist. Über das Risiko des Verlustes war er informiert und einverstanden.


    danke im Voraus an alle
    Stefan

  • Hallo Stefan


    Ja JA, wofür hat man Freunde.
    Wenn ich das richtig verstanden habe:


    1. Dein Freund hat dir Kapital übergeben mit der Voraussetzung Beteiligung am Gewinn/Verlust.


    2. Kauf des Pkw und Verkauf innerhalb einer Frist von <6 Monaten, geht aus deinem Beitrag nicht richtig hervor.


    3. 1.200,-- DM Gewinn. Also 600,--DM sowohl für dich wie auch deinen Freund.


    Zu 1. Da dein Freund sich sowohl mit dem Gewinn wie auch dem Verlust einverstanden erklärt hat, sind es bei ihm keine Kapitaleinkünfte, wenn er lediglich "Zinsen" auf sein Kapital gewollt hätte und nichts mit einem evtl. Verlust zu schaffen haben wollte wären es solche.
    Vielmehr seid ihr gemeinsam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geworden, mit dem Zwecke aus dem Ankauf und Verkauf des Gegenstandes Gewinn zu erzielen.


    Zu 2. Wie du zutreffend geschrieben hast; kann man auch außer Aktien mit anderen Gegenständen spekulieren. Wenn zwischen der Anschaffung und Verkauf eines Gegenstandes nicht mehr als 1 Jahr liegt handelt es sich um Spekulation. Wenn du den Pkw innerhalb dieser Frist verkauft haben solltest, so liegt hier ein Spekulationsgewinn vor.


    Zu 3. Da ihr eine Gesellschaft mit 2 Beteiligten gewesen seid(?) müßtet ihr für die Gesellschaft eine besondere und einheitliche Feststellungserklärung, in euerem Fall ausgefüllt mit der Anlage SO, abgeben. Der sich hieraus ergebende Gewinn ist duch 2 zu teilen. Hierfür solltet ihr einen Gesellschaftervertrag dieser Erklärung beifügen.


    Doch bei Gewinnen aus Spekulation sind diese <1.000,-- DM nach §23 Absatz 3 Satz 6 des EStG Steuerfrei. Da ja in euerem Fall pro Beteiligten sich ein Gewinn von unter 1.000,-- DM ergibt, bleibt es sofern nur dieser Gegenstand innerhalb der o.g. Frist gekauft und verkauft wurde bei der Steuerfreiheit.


    Gruß
    Manni



    Der Text stellt keine Rechtsberatung dar und wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der Autor übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung.

  • Hallo Manni,


    vielen vielen Dank für deine Infos. Jetzt bin ich beruhigt.
    Es war nur dieses eine Auto welches wir innerhalb von 1 Monat gekauft und verkauft hatten.
    Ich wollte schon den Gewinn hieraus, bei meiner Steuererklärung angeben und die anfallenden Steuern aus der eigenen Tasche bezahlen.


    Danke
    und mit herzlichen Grüßen
    Stefan