Unterstützungsleistungen an Verwandte

  • Hallo NG´ler,


    ich habe folgendes Problem, da will ich mal in dieser Runde nach Erfahrungen hören.


    Ich Unterstütze meine Schwägerin mit ihrem Kind in Italien. Mein Bruder ist bei einem Unfall ums Leben gekommen. Da mein Bruder zum Zeitpunkt seines Todes nicht versichert war, bekommen meine Schwester und ihr Sohn weder eine Rente noch eine staatliche Unterstützung.


    Kann ich meine Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastung anerkannt bekommen?



    Für euere Ratschläge oder Berichte über euere Erfahrungen wäre ich dankbar


    ciao
    Claudia

  • Hallo Claudia,


    soweit ich das beurteilen kann, wirst Du diese Unterstützung wohl nicht absetzen können. Denn das Finanzamt fragt hier danach, ob du nach inländischem Recht unterhaltspflichtig wärest und das scheint mir nach dem, was Du sagst, nicht der Fall zu sein. Auch wenn die beiden hier leben würden, müsstest ja von Gesetzes wegen nicht zahlen.


    Viele Grüße


    Daniela

  • Hallo Claudia,


    unter <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.steuer-sparbuch.de/de/arbn/content734.cfm">http://www.steuer-sparbuch.de/de/arbn/content734.cfm</a><!-- m --> habe ich folgenden Artikel gefunden:



    Wer Angehörige finanziell unterstützt, sollte dies bei seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Auch wenn es sich nicht um direkte Angehörige handelt. Lehnt das Finanzamt ab, lohnt sich unter Umständen der Einspruch. Steuerzahler können sich dabei auf einen neuen Beschluss des Bundesfinanzhofs berufen (BFH; Az.: III R 53/98): Der BFH hält es für verfassungsrechtlich zweifelhaft, dass sich nur Unterhaltszahlungen an direkte Familienangehörige (Ehepartner, Kinder) als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen lassen. Steuerzahler, die nicht unterhaltsberechtigte Angehörige wie Geschwister, Nichten, Neffen oder Schwager unterstützen, bleiben bislang auf ihren Ausgaben sitzen.


    In dem Fall hatte ein Mann nach dem Tod seines Bruders der Schwägerin regelmäßig Geld überwiesen und das in seiner Steuerklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Ohne Erfolg. Der Mann klagte, und der Bundesfinanzhof gab ihm Recht. Jetzt muss sich das Bundesfinanzministerium zu der Frage äußern, ob Unterhaltszahlungen „aus sittlichen Gründen“ – wie im vorliegenden Fall – von der Steuer absetzbar sind. Teilt das Ministerium die Sichtweise des BFH, haben sich die Einsprüche gelohnt.


    Also ganz chancenlos scheint Ihr Anliegen nicht zu sein.


    Gruß
    G.Willenbücher