Vermietung einer Ferienwohnung und Umsatzsteuer

  • Meine Frau ist selbstständig als Mediengestalterin und umsatzsteuerpflichtig. Ich bin Angestellter. Seit diesem Jahr vermieten wir eine Ferienwohnung. Als wir die Vermietung beim zuständigen Amt angemeldet haben, empfahl man uns den Eintrag auf den Gewerbeschein meiner Frau als Gewerbetätigkeitserweiterung. Die Mieteinnahmen übersteigen kaum 5.000 Euro jährlich. Müssen wir auf die Vermietung Umsatzsteuer erheben?

  • Das Vermieten einer Ferienwohnung stellt grundsätzlich eine unternehmerische Betätigung dar, die der Umsatzsteuer unterliegt. Bei der Vermietung einer Ferienwohnung handelt es sich um die "kurzfristige Beherbergung von Fremden", für die eine Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer ausdrücklich ausgeschlossen ist (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG).

  • Hallo "derSchwede",


    erst einmal eine Antwort:"Es kommt darauf an."


    Also einkommensteuerlich würde ich doch die Vermietungseinkünfte nicht in den Gewerbebetrieb mit rein nehmen. Wenn Deine Frau mal Gewerbesteuer zahlt, dann auch auf diese Einkünfte. In wessen Eigentum befindet sich die Ferienwohnung? Denn nach diesen Schlüssel werden die Vermietungseinkünfte aufgeteilt.
    Jetzt zur Umsatzsteuer. Nach §2 UStG umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit den umsatzsteuerlichen Unternehmer. Nach Umsatzsteuer-Richtlinie 16 Absatz 2 heißt es: "Wem eine Leistung als Unternehmer zuzurechnen ist, richtet sich danach, wer dem Leistungsempfänger gegenüber als Schuldner der Leistung auftritt." Wenn deine Frau also als Vermieter auftritt dann werden die Vermietungsumsätze mangels Steuerfreiheit umsatzsteuerpflichtig und deine Frau muss Sie in Ihrer Voranmeldung anmelden und abführen. Tritt´s du als Vermieter auf, bist du bei 5000 Euro Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und brauchst keine Umsatzsteuer abzuführen. Tretet Ihr gemeinsam als Vermieter auf, dann seit ein Personenzusammenschluss und wieder Kleinunternehmerregelung. Vorsteuerabzug ist aber bei Kleinunternehmer ausgeschlossen. Einkommensteuerlich würde ich es bei Einkünften aus Vermietung/Verpachtung belassen (wg. Gewerbesteuer). Umsatzsteuerlich würde ich als Familie oder Hr."Schwede" auftreten. Dann hast du mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. Wenn ihr allerdings Aufwendungen mit erheblichen Vorsteuerpotential habt, könnte man überlegen die Sache doch mit Umsatzsteuer zu machen.


    Gruß


    Oliver