Gerichtskosten für einen Fall vor dem Finanzgericht

  • Hallo an euch alle,


    ich fertige gerade meine Steuererklärung für 2000 an. Im letzten Jahr habe ich Gerichtskosten für einen Fall vor Finanzgericht bezahlen müssen. Die Gebühren für den Steuerberater setze ich als Steuerberatungskosten an. Wo aber trage ich die Gerichtskosten ein? Oder kann ich diese überhaupt eintragen?


    Recht herzlichen Dank im Voraus für die Antworten.
    Marlies