Anlagegüter bei Gewerbe-Auflösung

  • Hallo,


    ich und mein Mann haben eine GbR, die wir am Ende des Monats auflösen. Wir haben noch einige Anlagegüter, die noch nicht ganz abgeschrieben sind. Diese möchten wir in unser Privatvermögen übernehmen, nicht verkaufen.


    1. Wie bekomme ich diese Güter aus der Gesellschaft ins Privatvermögen.


    2. Wie ist das mit der Umsatzsteuer für den noch nicht abgeschriebenen Wert? Die muss ich wahrscheinlich ans Finanzamt bezahlen.


    3. Wie buche ich das in meiner Einnahmen/Überschussrechnung?


    Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte, da ich mir bisher alles ziemlich im Alleingang angeeignet habe und jetzt ein bisschen ratlos bin.


    Eure Lya

  • Hallo Lya,
    Sie müssen alle Anlagegüter - ob abgeschrieben oder nicht abgeschrieben - in Ihren Privatbesitz übernehmen oder aber an Fremde verkaufen.


    Zu 1. Für jedes Anlagegut ist eine ganz normale Rechnung mit einem Wert (Marktwert) zu erstellen. (Netto + 16% USt = Brutto).


    Zu 2. Weder bei Abschreibungen noch beim Ausbuchen eines Restbuchwertes fallen Umsatzsteuer an.
    Umsatzsteuer fällt nur beim Verkauf oder Übernahme in den Privatbesitz an.


    Zu 3. Entsprechende Vorgaben im Programm "Anlagevermögen" anhand der unter Punkt 1. erstellten Rechnungen vornehmen. Vom Programm werden dann die entsprechenden bzw. notwendigen Buchungen automatisch vorgenommen.


    Wäre bereit, Ihnen die entsprechenden Vorgaben aufzuzeichnen. Hierzu müssten Sie mir jedoch ein Anlageverzeichnis mit allen Angaben zusenden.


    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->

  • Hallo Herr Hölzer,


    vielen Dank für die Antwort. Ich habe noch ein paar Fragen, die eigentlich teilweise in die Kategorie Einnahmen-Überschuss-Rechnung fallen. Ich werde trotzdem auf diesem Forum bleiben.


    Zu 1. Ich hatte zum Beispiel im letzten Jahr unsere USV vollständig abgeschrieben uns ausgebucht. Dennoch nutzen wir sie de facto noch. Muss ich für die USV auch eine Rechnung schreiben?


    Zu 2. Hätte ich die USV überhaupt ausbuchen dürfen?


    Zu 3. Ist das Programm "Anlagevermögen" ein Teil von dem Wiso-Programm? Ich arbeite mit Tax2005 und habe dort so ein Programm nicht, oder finde es nicht.


    Ich kann das natürlich auch von Hand machen, bräuchte aber dazu ein Beispiel, an dem ich mich orientieren könnte:


    Anlage PC Athlon:
    Anschaffungskosten: 3172,91 €
    Anschaffungsdatum: 23.10.2000
    Restwert aus Vorjahr: 486,67 €
    AfA in 2005 bis 31.07. (Auflösedatum): 379,00 €
    Restanlagewert: 107,67 € gebucht in dem Konto Büroeinrichtung


    Einnahmen-Überschussrechnung


    Jetzt stelle ich mir eine Rechnung mit dem Marktwert 400€. Buche ich die Rechnung in der Kategorie Erlöse aus Anlageverkäufen (16%) ? Mit dem Geldkonto Privatentnahmen ?


    Und wie buche ich dann den PC-Anlagewert gegen die "Einnahme" aus der Rechnung?


    Ich habe in Tax2005 immer eine "Kategorie" und ein "Geldkonto" zur Auswahl, allerdings taucht die Kategorie "Erlöse aus Anlageverkäufen (16%)" nicht als Geldkonto auf. "Büroeinrichtung" hingegen taucht bei den Geldkonten auf.


    Wenn ich folgende Buchung mache:
    Kategorie: Erlöse aus Anlageverkäufen (16%)
    Umsatzsteuer: 0%
    Geldkonto: Büroeinrichtung
    Betrag: 107,67 €


    habe ich den Effekt, dass die Umsatzsteuer für die 107,67 €, die ich vorher in Rechnung gestellt habe, in der Umsatzsteuererklärung nicht mehr auftaucht, obwohl ich die Umsatzsteuer nirgendwohin weggebucht habe???


    Ich hoffe, mein Anliegen ist klar geworden.


    Viele Grüße
    Lya

  • Hallo Lya,
    es tut mir leid, aber ich kann mit "USV" immer noch nichts anfangen.
    Der Name Tax2005 sagt mir zwar etwas, aber ich kenne das Programm nicht.


    Die folgenden Buchungen müssen Sie entsprechend in Ihr Programm Tax2005 umsetzen.


    1. Buchung Afa
    Sollkonto: Abschreibungen auf Sachanlagen - 379,00 EUR
    Habenkonto: Büroeinrichtung - 379,00 EUR


    2. Buchung RBW
    Sollkonto: Anlagenabgänge - 107,67 EUR
    Habenkonto: Büroeinrichtung - 107,67 EUR


    Anstelle dieser beiden Buchungen können Sie aber auch Afa und RBW zu einer Buchung zusammenfassen.


    3. Buchung Afa und RBW
    Sollkonto: Anlagenabgänge - 486,67 EUR
    Habenkonto: Büroeinrichtung - 486,67 EUR


    4. Buchung Erlös aus Anlagenabgang
    Sollkonto: Privatentnahme - 400,00 EUR
    Habenkonto: Erlöse Anlagenverkäufe 16% - 344,83 EUR
    Habenkonto: Umsatzsteuer 16% - 55,17 EUR