Fahrten zu meiner bei der geschiedenen Ehefrau wohnenden Tochter = außergewöh...

  • Hallo an alle die was wissen!
    Früher waren Aufwendungen für die Ausübung des Besuchsrechts durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs abgegolten. Das Besuchsrecht war sozusagen eine freiwillige Übung. Seit einiger Zeit ist aber aus dem Besuchsrecht eine gesetzliche Umgangsverpflichtung geworden (§ 1684 Abs. 1 BGB).
    Ein verneinendes Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf vom 31.07.2003, AZ 16 K 6207/01 E soll noch nicht rechtskräftig sein (ich habe das Urteil in anonymisierter Form vorliegen)
    Unter dem AZ III R 41/04 soll die Frage beim Bundesfinanzhof anhängig sein. (Unter diesem AZ komme ich aber an keine weiteren Informationen.
    3 Fragen dazu:
    Wer weis was darüber?
    Soll ich einfach Einspruch bei ablehnendem Bescheid einlegen?
    Und wie und wie teuer geht's dann weiter?

  • Hallo Herr Rothbart,


    das AZ III R 41/04 ist richtig. Eingegangen beim BFH am 22.11.2004.
    Ich würde Einspruch einlegen und um Ruhen des Einspruchs bitten, bis o.g. Verfahren entschieden ist.
    Kosten entstehen dadurch nicht.


    MfG
    Axel Gundlach