Betriebsausflug

  • Hallo,


    ich möchte mit meiner Belegschaft einen eintägigen Betriebsausflug an die Ahr machen. Muss ich dafür etwa Lohnsteuern abführen? Neulich hat das ein Bekannter von mir erzählt. Möchte darüber hinaus die Kosten als Betriebsausgabe absetzen.


    Hans

  • Hallo,


    in bestimmten Fällen muss der Arbeitgeber tatsächlich Lohnsteuer zahlen. Du hast Glück, dass der Betriebsausflug nur einen Tag dauern soll Voraussetzung für Steuerfreiheit ist nämlich einmal, dass der Betriebsausflug nur einen Tag dauert und eine Übernachtung nicht vorgesehen ist. Darüber hinaus dürfen höchsten zwei solcher Ausflüge oder auch andere betriebliche Feiern pro Jahr stattfinden. Vor allem aber darfst du pro Arbeitnehmer nicht mehr als 200,- DM ausgeben. Hältst Du Dich an Diese Vorgaben, kann Dir nichts passieren. Dann darfst Du auch Deine Kosten als Betriebsausgabe absetzen.


    Peter