Haushaltshilfe - wo wird das abgesetzt?

  • Mein Mann ist 62 und Frührentner, ich bin 55 und noch berufstätig. Wir haben seit diesem Jahr eine Haushaltshilfe, die einmal die Woche drei Stunden bei
    uns saubermacht und dafür 50 Mark auf die Hand bekommt. Kann ich diese Kosten hier absetzen? Vielen Dank für Ihre Hilfe


    Irmelin Ferch

  • Nein, leider nicht! Um eine Haushaltshilfe als Sonderausgabe absetzen zu können, müssen Sie Rentenversicherungsbeiträge für sie bezahlt haben. Das ist ja wohl bnicht der fall.


    Sie können die Kosten nur als außergewöhnliche Belastung absetzen, weil Ihr mann schon über 60 ist und zwar bis zu 1.200 DM im Jahr. Oder ist Ihr Mann - Frührentner - schwerbehindert? Dann könnten sie 1.800 DM absetzen.


    Freundliche Grüße


    Josef Lachmann