Besuch von Frau

  • Hallo,


    wie ist das eigentlich, wenn meine Frau mich besuchen kommt mit den Fahrtkosten? Kann man die auch geltend machen?


    Johann

  • Hallo,


    hab ich noch nie was von gehört. Ich glaube dass eher nicht, weil bei doppelter Haushaltsführung der Lebensmittelpunkt doch in Deinem Heimatort liegt. Wäre allerdings blöd, wenn Du wochenlang nicht nach Hause fahren kannst.


    Sebastian

  • Hallo,


    normalerweise werden diese Fahrtkosten nicht anerkannt. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn Du aus dringenden dienstlichen Gründen nicht nach Hause fahren kannst. Dann können die Fahrtkosten als Werbungskosten abgesetzt werden.


    Viele Grüße!


    Ulrike

  • Hallo,


    wie ist das denn, wenn man nicht verheiratet ist, aber zusammen lebt? Dann hängt man doch auch an seinem Partner!


    Birgit

  • Hallo,


    schwer zu sagen. Ich befürchte, dass das eher nicht klappt. Aber frag lieber mal bei einem Steuerberater nach. Ich weiss nicht, wie hoch die Erfolgsaussichten in einem gerichtlichen Verfahren sind. Auf jeden Fall solltest Du die Fahrkosten eintragen. Wenn das Finanzamt nicht mitspielst, kannst Du Einspruch einlegen. Vielleicht hast Du ja Glück! Nur vor einem Prozeß würde ich mich beraten lassen.


    Holger

  • Dies ist möglich - vgl. Text in der Eingabemaske des Programms bzw. einschlägige Literatur (Internet).