Vorsteuerabzug bei Mietzahlungen

  • Hallo,


    ich habe kürzlich einen Kinderschuhladen eröffnet und ein Ladenlokal angemietet. In Steuerangelegenheiten bin ich allerdings ziemlich unsicher. Die Miete ist ohne MwSt. Ich bin aber umsatzsteuerabzugsberechtigt.


    Frage: Kann ich für die Mietzahlungen Vorsteuer geltend machen oder nicht und wo verbuche ich die Miete? Ich mache eine "einfache" Einnahmen-Überschussrechnung.


    Ich freue mich auf eine Antwort.

  • Wenn die Miete keine MWSt enthält, können Sie auch keine Vorsteuer geltend machen. Hat nichts damit zu tun, dass Sie umsatzsteuerabzugsberechtigt sind.
    Buchungskonto: 421o Niete