Vorsteuer wg. Google (§ 13b UStG)

  • Hallo in die Runde,


    ich habe Probleme folgenden Sachverhalt in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung korrekt abzubilden:


    Als Gewerbetreibender mit USt-ID-Nr. erhalte ich von Google aus Irland Rechnungen für Online-Anzeigen ohne Ausweis von irischer USt. Ich muss als Leistungsempfänger in Deutschland die USt auf die Leistung an den deutschen Fiskus zahlen und kann naturgemäß in gleicher Höhe die Vorsteuer ziehen (siehe § 13b UStG). Im Ergebnis ein "Nullsummenspiel".


    Mein Problem: Wie buche ich, dass auch in der Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Vorgang richtig reinläuft?


    Bisher habe ich es wie folgt versucht:


    1. Buchung:
    4610 Werbekosten an 1100 Postbank 100,00 EURO (netto)


    2. Buchung
    1579 Vorsteuerbeträge bei Leistungen i.S.d. § 13b UStG an 1777 USt aus im Inland steuerpflichtige EG-Lieferungen 16,00 EURO


    Ergebnis des o.g. Versuchs:
    In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung läuft die Umsatzsteuer (Konto 1777) als Einnahme und die Vorsteuer (Konto 1579)als Ausgabe; soweit im Ergebnis für die Gewinnermittlung o.k. - aber:


    In der USt-Voranmeldung (Elster) wird nur die Vorsteuer gezogen, die von mir im Prinzip abzführende USt wird "unterschlagen", mithin ist das an den Fiskus abzuführende Saldo zu gering.


    Wie bucht man die Vorgang richtig??????
    Für jedweden sachdienlichen Hinweis bedanke ich mich schon jetzt!


    Herzlichst,
    mr. blueflame

  • Ohne Gewähr!!! Ich hatte mir die selbe Frage in Bezug auf AdWords gestellt und in einem anderen Steuer-Forum dies hierzu gefunden. So verbuche ich seitdem und der ELSTER-Saldo stimmt zumindest. Übertragen auf dein Bsp.:


    ....
    2. Buchung
    1579 Vorsteuerbeträge bei Leistungen i.S.d. § 13b UStG an 1758 USt nach §13 Abs.2 USTG 16%


    Vielleicht kann sich einer der Experten hierzu äußeren?


    mfG