Steuerrechtliche Literatur

  • Hallo,


    ich möchte mir gerne steuerrechtliche Literatur kaufen. Wie kann ich die absetzen? Ich kenne mich überhaupt nicht aus, weil ich meine erste Steuererklärung ausfülle.
    Für einen Hinweis wäre ich dankbar.


    Anne

  • Hallo Anne,


    Du kannst Deine Ausgaben auf jeden Fall als Sonderausgaben absetzen. Ich habe noch in Erinnerung, dass es auf dem Hauptformular ein solches Feld gibt. Schau am besten auch mal in die Ausfüllanleitung. Darüber hinaus enthalten die Bücher bestimmt genug Tipps.


    Josef

  • Hallo,


    Du hast bezüglich Deiner Kosten ein Wahlrecht: Du kannst sie einmal als Werbungskosten geltend machen. Dies gilt unabhängig von Deinem Beruf und erstreckt sich sowohl auf spezielle Kommentare, wie auf allgemein gehaltene Ratgeber. Du kannst deine Auslagen ebenso als Sonderausgaben eintragen. Bei Deiner Entscheidung solltest Du bedenken, dass eine Veranschlagung als Werbungskosten nur Sinn machst, wenn Du damit insgesamt die Werbungskostenpauschale von 2.000 DM überschreitest. Ansonsten rate ich Dir dazu, sie als Sonderausgaben geltend zu machen. Dann kommst du zusätzlich in den Genuß der Werbungskostenpauschale. Solltest Du übrigens auch mal einen Steuerberater aufsuchen, gilt genau das Gleiche.


    Martin