Zinsaufwendungen für die Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft

  • Hallo an alle,


    ich habe ein Problem, es wäre nett wenn jemand mir weiterhelfen könnte.


    Meine Brüder und ihre Ehefrauen haben bereits vor einigen Jahren ein Haus, Förderung nach §10 e, gekauft, in welchem ich auch eine Wohnung bewohne.
    Sie bildeten eine Grundstücksgemeinschaft. Nun haben meine Schwester und ich letztes Jahr 50% der Anteile von der Grundstücksgemeinschaft gekauft. Wobei ich von diesen 50% 1/3 innehabe.
    Bei der Erstellung dieser besonderen und einheitlichen Feststellungserklärung stellt sich jetzt für meine Schwester und mich folgende Frage: Für den Erwerb ( Juli letzten Jahres) der Anteile an der Grundstücksgemeinschaft haben wir [meine Schwester und ich] ein Darlehn aufgenommen und zahlen hierfür entsprechen unseren Anteilen auch die Zinsen. Sind diese Zinsen im Verhältnis unserer Eigentumsanteile in unseren Einkommensteuererklärungen anzugeben oder in dieser besonderen und einheitlichen Erklärung, somit würden sie ja Ausgabe bei unserer Grundstücksgemeinschaft, obwohl meine Schwester und ich die Zinsen bezahlen?

  • Hierbei handelt es sich um Sonderwerbungskosten für denjenigen, der diese bezahlt hat. Diese müssen in der einheitlichen Feststellung angegeben und dem betreffenden Gemeinschafter zugeordnet. Abzugsfähig sind sie aber lediglich, soweit die Immobilie nicht eigengenutzt wird also fremdvermietet ist.