Hallo erstmal.
Bei einem Bekannten wurde eine Betriebsprüfung vorgenommen. Das Ergebnis 4500€ Nachzahlung für 10 Jahre.
Begründung: Nach Auffassung des FA ist die Hinfahrt vom Firmensitz zum ersten Kunden und die Rückfahrt vom letzten Kunden zum Firmensitz nicht zu berücksichtigen, da es sich um "Privatfahrten" handelt. Die Fahrten wischen den einzelnen Kunden hingegen sind berücksichtigungsfähig, das diese als Geschäftsfahrten zu werten sind.
Kann mir irgendjemand von Euch da draußen einen Tipp geben bzw. Rechtsquellen bzw. Ausführungen nennen, aus denen die Definition der Geschäftsfahrt hervorgeht, bevor mich das gleiche Schicksal ereilt.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Günther Mittelbach