Vorsteuerabzug bei in Rechnung stellen von Telefonkosten durch Privatperson ?

  • Ich als Privatperson habe der Firma meines Lebensgefährten verauslagte Telefonkosten in Rechnung gestellt (Handyvertrag läuft auf meinen Namen, das Handy wird durch ihn aber geschäftlich genutzt). In meiner Rechnung habe ich natürlich den Bruttobetrag, der an das Mobilfunkunternehmen zu zahlen war, berechnet. Kann die Firma trotzdem den in der Originalrechnung (Anlage zu meiner Rechnung)ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag als Vorsteuer abziehen ?

  • Hallo,


    wenn die Rechnung auf Ihren Namen lautet kann Ihr Lebensgefährte daraus nicht die Vorsteuer ziehen. Allerdings besteht bei Ihnen die Gefahr, das die Einnahmen bei Ihnen zu einkommensteuerlichen Einnahmen führen (§22 Nr.3 EStG).


    gruß oliver