Eigenes Gehalt als fikive Ausgaben ansetzbar?

  • Hallo!
    Meine Frau hat sich im Juli 2005 für die Bereiche Webdesign und Webhosting selbstständig gemacht und sie nimmt die Vorschriften des §19 UStG in Anspruch.
    Im Jahr 2005 hatten wir mehr Ausgaben als Einnahmen für die Firma. Aus diesem Grund konnte meine Frau natürlich auch kein Geld aus der Firma herausnehmen - als eigenes Gehalt.
    Meine Frage ist nun, ob man für die Einnahme Überschussrechnung trotzdem ein fiktives Gehalt angeben darf? - Gearbeitet hat sie ja!
    Oder darf man sein eigenes Gehalt nur dann angeben, wenn man auch wirklich Geld vom Firmenkonto runter genommen und auf das private Konto überwiesen hat?
    Ich hoffe es kann mir jemand diese Frage beantworten!
    Vielen Dank!

  • Hallo,


    ich nehme mal an, das deine Frau als Einzelunternehmerin selbstständig ist. Auch wenn du die Herausnahme von Geld als "Gehalt" bezeichnest, bleibt es eine Privatentnahme, die steuerlich unberücksichtigt bleibt. Also keine Betriebsausgabe. Auch nicht fiktiv. Wäre ja auch noch schöner wenn man seinen Gewinn mit Privatentnahmen auf null bringen könnte.


    gruß oliver