Hallo zusammen,
Ich habe ein paar Fragen.
Ich bin Freiberufler und fertige meine Einkommen- und Umsatzsteuerklärung für das Jahr 2005 an.
Im Januar 2005 habe ich einen Computer für das Geschäft gekauft. Der Nettowert (Wert ohne MwSt.) des Computers werde ich auf 3 Jahre abschrieben. Die gesamte MwSt. werde ich als Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung aufführen. Ist dieses Verfahren richtig?
Die MwSt. der Rechnung des Steuerberaters für die Anfertigung der Einkommen- und Umsatzsteuerklärung 2004 werde ich als Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung aufführen. Ist dieses Verfahren richtig?
Über eure Hilfe würde ich mich freuen!
Vielen Dank im Voraus
Hernando Barreto
:wink: