Was gehört zu Vorsteuer

  • Hallo zusammen,


    Ich habe ein paar Fragen.


    Ich bin Freiberufler und fertige meine Einkommen- und Umsatzsteuerklärung für das Jahr 2005 an.


    Im Januar 2005 habe ich einen Computer für das Geschäft gekauft. Der Nettowert (Wert ohne MwSt.) des Computers werde ich auf 3 Jahre abschrieben. Die gesamte MwSt. werde ich als Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung aufführen. Ist dieses Verfahren richtig?


    Die MwSt. der Rechnung des Steuerberaters für die Anfertigung der Einkommen- und Umsatzsteuerklärung 2004 werde ich als Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung aufführen. Ist dieses Verfahren richtig?


    Über eure Hilfe würde ich mich freuen!


    Vielen Dank im Voraus


    Hernando Barreto
    :wink:

  • Hallo Ernando,


    ja, beides ist korrekt. Die gezahlte USt ist jeweils als Vorsteuer wieder abziehbar. So wie es sich anhört erstellst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. In diesem Fall ist die USt in dem Moment Betriebsausgabe in dem sie gezahlt wird.


    Abschreibungen sind immer vom Nettowert vorzunehmen - allerdings nur noch pro rata temporis. Da du aber den PC im Januar angeschafft hast, spielt das in diesem Fall keine Rolle.


    Allerdings hab ich das Gefühl, dass du dir in dem Gebiet Buchführung und Steuer sehr unsicher bist. Willst du dir dieses Jahr den Steuerberater nur sparen weil er dich letztes Jahr mit seiner Rechnung geschockt hat? Oder fordert dich das Thema wirklich heraus?


    Ich hoffe dass das letztere der Fall ist, sonst wirst du vermutlich einige schlaflose Nächte haben bis deine Erklärung fertig ist.


    Solltest du noch Fragen haben, dann meld dich einfach nochmal. Aller Anfang ist schwer :wink:


    Gruß
    Corina