Abschreibungen bei Kauf Einrichtung auf Raten ??

  • guten Tag,
    wir haben eine gebrauchte Einrichtung zum Preis von 25.000 Euro gekauft.
    Die Geschäftseröffnung war im November 2006.
    Eine Anzahlung für die Einrichtung wurde im Jahr 2006 in Höhe von 5000 Euro geleistet.
    Ab 2007 zahlen wir jährlich 7000 Euro.
    Wir zahlen keine Zinsen.


    Wie müsste jetzt die AFA ermittelt werden ?
    5000 Euro gezahlt in 2006, davon nur den Anteil für Nov. u. Dezember ermitteln oder die Komplettsumme von 25000 Euro schon ansetzen, obwohl sie noch nicht gezahlt ist ?
    Kann man 5 Jahre Nutzungsdauer ansetzen ?


    Ich wäre sehr dankbar für eine Hilfe / einen Tipp


    Dankeschön und gute Geschäfte für 2007


    Karoo

  • Hallo Karoo,


    die Afa für die gebrauchte Einrichtung wird auch bei Ratenzahlung vom kompletten Nettopreis berechnet, ab dem Zeitpunkt der Anschaffung.
    Da du nicht genau schreibst, um welche Art von Einrichtung es sich handelt und wie alt diese Einrichtung ist, lässt sich nicht hundertprozentig sagen, ob der Abschreibungszeitraum von 5 Jahren richtig ist.


    Mfg



    Daniela Fischer

  • Hallo,
    erst einmal recht herzlichen Dank an Frau Fischer.
    Es hat mir sehr weitergeholfen.


    Nicht zu vergessen: Es handelt sich hier um eine Einnahmenüberschuss-Berechnung, keine Bilanzierung.
    Bleibt es trotzdem bei der Aussage ?


    Es handelt sich um eine Imbisseinrichtung; die Einrichtung ist
    ca. 5 Jahre alt.
    ( Der Vorbesitzer hatte meiner Nachfrage nach eine AFA von
    insgesamt 10 Jahren angesetzt )


    Liebe Grüße
    Karoo

  • Hallo Karoo,


    auch bei der Einnahmen-Überschußrechnung bleibt es bei meiner Aussage.
    Ich hatte diesen Fall mit der Ratenzahlung vor einiger Zeit in einer Einkommensteuererklärung und habe in verschiedenen Ratgebern für Einkommensteuer nachgeschaut und entsprechendes gefunden. Leider weis ich im Moment nicht mehr wo das genau war.
    Da der Vorbesitzer für die Einrichtung eine Nutzungsdauer von 10 Jahren angesetzt hat und diese nur 5 Jahre nutzte, würde ich die Kosten für die Einrichtung die nächsten 5 Jahre abschreiben.


    Es freut mich, wenn ich ihnen helfen konnte.


    Daniela Fischer

  • Bei zinslosen Kaufpreisraten vermindert der in den Kaufpreisraten enthaltene Zinsanteil die Anschaffungskosten des Anlagegutes. Den Anteil kann man anhand der Tabellen des Bewertungsgesetzes ermitteln. Aber das wird wahrscheinlich alles hinreichend bekannt sein.


    gruß oliver